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Bei einem Kauf eines neuen Fahrzeugs unter Inzahlunggabe eines beschädigten Altfahrzeugs, für das bereits ein Reparaturauftrag erteilt wurde, ist von einem „einheitlichen Vertragsgebilde“ auszugehen. Der ursprünglich erteilte Reparaturauftrag wird im Rahmen dieses einheitlichen Vertragsgebildes gegenstandslos, wenn die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs im beschädigten Zustand vereinbart wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |