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Einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312g I i. V. m. § 355 BGB zu, wenn der Kaufvertrag über ein gebrauchtes Wohnmobil als Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB geschlossen wurde. Für die Annahme eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems sind keine hohen Anforderungen zu stellen; es genügt, wenn der Unternehmer die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat, um regelmäßig im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte zu bewältigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |