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Eine lange Standzeit eines PKW vor dem Kauf führt auch bei einem nicht benutzten Fahrzeug zu einem Alterungsprozess und einer Werteinbuße, sodass es nach der Verkehrsanschauung kein Neufahrzeug mehr darstellt. Weist die Kaufsache diese vereinbarte Neuwageneigenschaft nicht auf, ist das Verlangen nach Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |