|
Der Umstand, dass ein Gebrauchtfahrzeug vom Vorbesitzer als Mietwagen genutzt wurde, stellt in der Regel einen wertmindernden Faktor dar, der generell aufklärungsbedürftig ist. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Autofahrer mit einem Mietfahrzeug nicht entsprechend sorgsam und vorsichtig umgehen, wie mit einem selbst erworbenen Neufahrzeug, was zu versteckten Schäden und höherem Verschleiß führen kann. Diese Fahrzeugeigenschaft ist aus Käufersicht üblicherweise ein maßgeblicher, wertbestimmender Faktor, der von der üblichen, zu erwartenden Beschaffenheit abweicht und somit einen Sachmangel begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |