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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhafter Werkleistung einer Kfz-Werkstatt besteht, wenn die Reparatur fehlerhaft ausgeführt wurde und die Schadensursache nicht beseitigt werden konnte. Erstattungsfähig sind dabei die Kosten einer fachgerechten Nachreparatur sowie Standgebühren. Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann jedoch entfallen, wenn ein Nutzungswille für den streitigen Zeitraum nicht festzustellen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |