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Gewährleistungsansprüche beim Gebrauchtwagenkauf sind gemäß § 442 Abs. 1 S. 2 BGB wegen grob fahrlässiger Unkenntnis von Mängeln ausgeschlossen. Ein gewerblicher Käufer, dem die Unfalleigenschaft eines Fahrzeugs und die Reparaturrechnung bekannt sind, hat Anlass zu einer näheren Untersuchung des Fahrzeugs, bei der die nun beanstandeten Mängel aufgefallen wären. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |