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Das Gericht hatte zu entscheiden, ob eine Motorradwerkstatt verpflichtet war, auch das elektronische Bremssystem eines Motorrades zu überprüfen, wenn der Reparaturauftrag lediglich einen Defekt des Tachometers betraf und über die Bremsen nicht gesprochen wurde. Die Berufung der Klägerin, die Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Bremsversagen forderte, wurde zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |