|
Ein nicht unerheblicher Unfallschaden an einem Gebrauchtwagen berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der gewerbliche Kfz-Händler seine Untersuchungspflicht (einschließlich Lackschichtdickenmessung) verletzt und den Schaden nicht offenlegt. Die Unfallfreiheit ist in einem solchen Fall als konkludent zugesichert anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |