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Die Parteien können die Verjährung von Mängelrechten beim Gebrauchtwagenkauf wirksam auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs verkürzen, wenn die Voraussetzungen des § 476 Abs. 2 BGB erfüllt sind. Eine WhatsApp-Nachricht mit zwei grauen Häkchen belegt ohne weiteren Vortrag zur Empfangsberechtigung und Kenntnisnahme keinen Zugang im Sinne des § 130 BGB zur Hemmung der Verjährung. Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen von Dellen auf dem Dach eines fünf Jahre alten Gebrauchtfahrzeugs ist zu verneinen, wenn der Verkäufer das Fahrzeug nicht als unfallfrei verkauft hat und das Dach verschmutzt war, sodass die Dellen nicht ohne Weiteres erkennbar waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |