|
Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines Autokaufs wegen Mängeln setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus, die erfolglos verstrichen sein muss. Eine Fristsetzung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages ersetzt nicht die Fristsetzung zur Nachbesserung. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung, die eine Fristsetzung entbehrlich macht, liegt nicht vor, wenn der Verkäufer den Käufer lediglich an eine Garantieversicherung verweist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |