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Ein Käufer kann vom Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zurücktreten, wenn das Fahrzeug aufgrund erheblicher Karosserieschäden nicht unfallfrei ist. Dies gilt auch, wenn die Unfallfreiheit nicht explizit als Beschaffenheit vereinbart wurde. Es genügt, wenn der Bestellschein lediglich "keine größeren Unfälle oder Rahmenschäden" sowie "kleinere behobene Blech- oder Bagatellschäden nicht ausgeschlossen" festhielt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |