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Eine in einem eBay-Angebot enthaltene „Spaßbieterklausel“ („Spaßbieter zahlen 20 % des KP“) ist als überraschende Klausel (§ 305c BGB) nicht wirksam vereinbart, wenn sie nicht hervorgehoben ist und unklar bleibt, was ein „Spaßbieter“ sein soll. Die Angabe „TÜV/AU neu“ in einer Fahrzeugbeschreibung bedeutet nicht, dass die Untersuchung ohne Mängel erfolgt ist; eine Undichtigkeit des Getriebeöls ist jedoch eine offenbarungspflichtige Tatsache, die einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |