Das Verkehrslexikon


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Zwickau: 160 km/h in 80er-Zone – die harten Konsequenzen




Wer doppelt so schnell fährt wie erlaubt, riskiert eine Rekordstrafe. Wir erklären, welche Konsequenzen eine extreme Geschwindigkeitsüberschreitung hat.

Was passiert, wenn man mit doppelter Geschwindigkeit geblitzt wird? Ein aktueller Fall aus Zwickau zeigt die drastischen Folgen: Ein Autofahrer wurde mit 160 km/h in einer 80er-Zone erwischt. Eine solch massive Tempoüberschreitung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein grober Verkehrsverstoß. Viele Fahrer sind unsicher, welche Strafen bei einem so extremen Fall drohen und ob dies noch als bloße Unachtsamkeit durchgeht.

Das Gesetz sieht hierfür einen klaren Rahmen vor. Laut Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h außerorts ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot zur Folge. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Bei einer derart erheblichen Abweichung vom Tempolimit gehen die Gerichte von einer groben Pflichtverletzung aus. Die Ausrede eines kurzen Augenblicksversagens wird praktisch immer zurückgewiesen, da einem Fahrer eine so hohe Geschwindigkeit nicht unbemerkt bleiben kann.

Für den betroffenen Fahrer bedeutet das in der Praxis, dass er mit den maximalen Regelstrafen rechnen muss. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle sogar von vorsätzlichem Handeln statt von bloßer Fahrlässigkeit ausgehen. Die Begründung: Wer doppelt so schnell fährt wie erlaubt, tut dies bewusst. Wird Vorsatz angenommen, kann das Regelbußgeld verdoppelt werden. Statt 700 Euro drohen dann also 1.400 Euro – zusätzlich zu den Punkten und dem langen Fahrverbot.

Die Entscheidung im Volltext: Zwickau: Mit 160 in 80er-Zone geblitzt – Bußgeld & Fahrverbot

Häufige Fragen

Was droht bei 80 km/h zu schnell außerorts?

Laut Bußgeldkatalog drohen Ihnen 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies sind die Regelsätze für einen solchen Verstoß.

Wann gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich?

Vorsatz kann angenommen werden, wenn die Überschreitung so extrem ist, dass der Fahrer sie bemerken musste. Bei einer Verdopplung des Tempolimits gehen Gerichte oft davon aus.

Kann das Bußgeld bei Vorsatz verdoppelt werden?

Ja, wenn die Behörde von Vorsatz statt nur von Fahrlässigkeit ausgeht, wird der Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog in der Regel verdoppelt.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 06.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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