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Abschalteinrichtung: BGH bestätigt Schadensersatzanspruch




Hat Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung, wie ein Thermofenster? In diesem Video erfahren Sie, warum der Hersteller für den Wertverlust haften muss und Sie Schadensersatz verlangen können.

Viele Autofahrer sind verunsichert: Sie haben im guten Glauben ein Fahrzeug gekauft, bei dem sich später herausstellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung wie ein sogenanntes Thermofenster verbaut ist. Solche Manipulationen der Abgasreinigung führen nicht nur zu einem Vertrauensverlust, sondern auch zu einem handfesten finanziellen Nachteil. Das Auto ist objektiv weniger wert, als es zum Kaufzeitpunkt ohne die unzulässige Einrichtung gewesen wäre. Betroffene fragen sich zu Recht, ob sie diesen Wertverlust einfach hinnehmen müssen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Frage für Klarheit gesorgt. Mit Urteil vom 11.12.2023 (Az. VIa ZR 574/22) entschieden die Richter, dass die EU-Vorschriften zur Typgenehmigung von Fahrzeugen die Käufer direkt schützen sollen. Wenn ein Hersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung einbaut, verstößt er gegen diese Schutzgesetze. Dadurch entsteht dem Käufer ein Schaden, weil er für ein mangelhaftes Fahrzeug zu viel bezahlt hat. Der BGH stellte klar, dass der Hersteller für diesen sogenannten Differenzschaden haften muss.

Für Sie als Fahrzeughalter bedeutet dieses Urteil eine wichtige Stärkung Ihrer Rechte. Wenn in Ihrem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen wird, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz direkt vom Hersteller. Dieser Anspruch zielt darauf ab, den finanziellen Nachteil auszugleichen, den Sie durch den Kauf des manipulierten Fahrzeugs erlitten haben – also den Minderwert. Die Entscheidung des BGH liefert eine starke rechtliche Grundlage, um Ihre Forderungen durchzusetzen.

Die Entscheidung im Volltext: BGH Urteil vom 11.12.2023 - VIa ZR 574/22 - Haftung des Fahrzeugherstellers wegen Thermofenster: Schutzgesetzcharakter der EG-FGV und Differenzschaden

Häufige Fragen

Was ist eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Das ist eine Technik, z.B. ein Thermofenster, die bewirkt, dass die Abgasreinigung im normalen Straßenverkehr schlechter funktioniert als auf dem Prüfstand.

Was hat der BGH zum Thermofenster entschieden?

Der BGH hat geurteilt, dass Hersteller für den Wertverlust haften, wenn ein Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung hat. Käufer können Schadensersatz fordern.

Muss ich das Auto für den Schadensersatz zurückgeben?

Nein, das Urteil bestätigt einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens. Sie können das Auto behalten und erhalten eine Entschädigung für den Minderwert.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 22.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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