Ein alltägliches Szenario: Sie fahren über einen Supermarkt-Parkplatz, von rechts kommt ein anderes Auto. Wer hat Vorfahrt? Viele glauben, hier gilt „rechts vor links“ und pochen auf ihr vermeintliches Recht. Kommt es zum Zusammenstoß, ist der Streit über die Schuldfrage groß. Diese Unsicherheit führt häufig zu Unfällen und teuren Gerichtsverfahren, weil die Rechtslage auf Parkplätzen für viele unklar ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier für Klarheit gesorgt. In seiner wegweisenden Entscheidung stellten die Richter fest, dass die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ auf Parkplätzen grundsätzlich nicht gilt (Urteil vom 22.11.2022, Az. VI ZR 355/21). Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Fahrspuren einen eindeutigen Straßencharakter haben. Dienen sie aber vorrangig dem Suchen von Parklücken, hat das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme oberste Priorität. Das bedeutet: langsam fahren und jederzeit bremsbereit sein.
In der Praxis heißt das für Sie: Verlassen Sie sich auf Parkplätzen niemals blind auf eine Vorfahrtsregel. Fahren Sie vorausschauend, seien Sie bremsbereit und verständigen Sie sich mit anderen Fahrern. Kommt es zu einem Unfall, weil beide unachtsam waren, wird die Haftung oft geteilt. Selbst wenn Sie von rechts kamen, bekommen Sie wahrscheinlich eine Mitschuld, wenn Sie nicht die gebotene Vorsicht haben walten lassen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier wichtiger als das Beharren auf ein vermeintliches Recht.
Die Entscheidung im Volltext: Parkplatz-Vorfahrt: BGH kippt Rechts-vor-links-Regel (neu)
Ja, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners. Ein normaler Fahrfehler auf einem Parkplatz führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Nein, Markierungen allein schaffen in der Regel keinen Straßencharakter. Solange die Fahrgassen erkennbar dem Suchen und Erreichen von Parkboxen dienen, gilt gegenseitige Rücksichtnahme.
Meist haften beide Fahrer anteilig, da auf Parkplätzen eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme gilt. Wer unachtsam fährt, bekommt fast immer eine Mitschuld, auch wenn er von rechts kam.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 27.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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