Der Ärger über einen Bußgeldbescheid ist oft groß und mancher spielt mit dem Gedanken, die Radarfalle zu beschädigen. Die Zerstörung eines Blitzers, etwa durch eine Sprengung, wird dabei oft fälschlicherweise als einfache Sachbeschädigung oder Kavaliersdelikt angesehen. Diese Annahme ist jedoch gefährlich falsch. Das Gesetz wertet die Zerstörung solcher Anlagen der öffentlichen Sicherheit als schwere Straftat mit drastischen Konsequenzen, die weit über eine simple Geldstrafe hinausgehen. Allein der Sachschaden ist meist enorm, da moderne Messanlagen sehr kostspielig sind.
Die Gerichte verhängen für solche Taten konsequent harte Strafen. Juristisch handelt es sich nicht nur um eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sondern oft auch um eine Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB), wie der Bundesgerichtshof für Geschwindigkeitsmessanlagen bestätigt hat (Urteil vom 25.02.2021). Kommt Sprengstoff zum Einsatz, liegt zudem ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. So verurteilte beispielsweise das Amtsgericht Köln einen Täter wegen eines solchen Delikts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten (Urteil vom 30.10.2025). Dies zeigt, dass Richter keinen Spaß verstehen und eine Haftstrafe eine realistische Folge ist.
Für Täter bedeutet das nicht nur einen Eintrag ins Strafregister und eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Die Tat hat auch führerscheinrechtliche Konsequenzen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird bei einer derart aggressiven Tat regelmäßig davon ausgehen, dass der Täter charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Dies führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), bevor ein neuer Führerschein erteilt werden kann. Die Folgen sind also weitaus gravierender, als viele Täter zunächst annehmen.
Die Entscheidung im Volltext: Blitzer gesprengt: Haftstrafen nach Sprengstoff-Anschlag drohen
Es drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe, wie ein Urteil mit 9 Monaten Haft zeigt. Die genaue Strafe hängt vom Einzelfall ab.
Nein, es handelt sich um mehrere Straftaten, z.B. Störung öffentlicher Betriebe und ggf. Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, was deutlich härter bestraft wird.
Ja, das ist sehr wahrscheinlich. Die Behörde wird Ihre Fahreignung anzweifeln, den Führerschein entziehen und eine MPU anordnen.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 07.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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