Das Verkehrslexikon


A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    



Blitzer gesprengt: Hohe Haftstrafe und Führerscheinentzug




Die Zerstörung eines Blitzers ist weit mehr als nur Sachbeschädigung. In diesem Video erfahren Sie, warum das Sprengen einer Radarfalle eine schwere Straftat ist und welche drastischen Strafen den Tätern drohen.

Aus Ärger über ein drohendes Bußgeld oder Fahrverbot einen Blitzer zu zerstören, ist eine denkbar schlechte Idee. Viele unterschätzen die Konsequenzen und gehen von einer einfachen Sachbeschädigung aus. Doch die Justiz wertet die Zerstörung von Geschwindigkeitsmessanlagen als schwerwiegenden Angriff auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Täter müssen sich daher nicht auf ein Bußgeldverfahren einstellen, sondern auf ein handfestes Strafverfahren mit weitreichenden Folgen, die das ursprüngliche Tempovergehen bei Weitem in den Schatten stellen.

Die Gerichte stufen die Zerstörung einer Radarfalle nicht als Kavaliersdelikt ein, sondern als Straftat. Zentral ist hier der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b Strafgesetzbuch (StGB), da Blitzer als Anlagen der öffentlichen Sicherheit gelten. Schon das absichtliche Umstoßen einer mobilen Anlage kann ausreichen, wie Gerichtsentscheidungen zeigen. Kommt bei der Tat sogar Sprengstoff zum Einsatz, ermittelt die Staatsanwaltschaft zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Je nach Fall kann auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr hinzukommen.

Für die Täter hat dies drastische Konsequenzen. Statt eines Bußgeldes drohen hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Schwere der Tat und dem entstandenen Schaden ab. Zusätzlich zur strafrechtlichen Verurteilung müssen die Täter für den entstandenen Sachschaden aufkommen, der schnell Zehntausende Euro betragen kann. Außerdem führt eine solche Verurteilung in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis, da die Tat auf eine erhebliche charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lässt.

Die Entscheidung im Volltext: Blitzer explodiert: Sprengstoff aus Ausland – diese Strafen drohen

Häufige Fragen

Ist das Zerstören eines Blitzers nur eine Sachbeschädigung?

Nein, es ist eine Straftat. Meist wird die Tat als Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) gewertet, was deutlich härter bestraft wird.

Welche Strafe droht für das Sprengen eines Blitzers?

Es droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Hinzu kommen der Ersatz des hohen Sachschadens und in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

Zahlt meine Haftpflichtversicherung den Schaden am Blitzer?

Nein, keine Versicherung zahlt für vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Der Täter muss den gesamten Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 08.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




« Alle Videos: Tipp des Tages  |  Online-Rechner

Den Tipp des Tages gibt es täglich auch auf YouTube, TikTok, Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky, Mastodon und Threads – Suchwort „verkehrslexikon“.