Das Verkehrslexikon


A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    



Blitzer gesprengt: Bis zu 5 Jahre Haft & hohe Kosten drohen




Einen Blitzer zu zerstören oder auch nur umzuwerfen, ist kein Kavaliersdelikt. Wir erklären, welche empfindlichen Strafen und enormen Kosten auf die Täter zukommen.

Ärger über ein Blitzerfoto ist weit verbreitet, doch manche gehen einen Schritt weiter und beschädigen die Messanlagen. Die Taten reichen vom Besprühen mit Farbe über das Umtreten mobiler Geräte bis hin zur Sprengung mit Böllern. Viele Täter unterschätzen dabei die Konsequenzen und sehen ihre Handlung als harmlosen Streich oder Protest. Doch die Justiz bewertet die Zerstörung von Blitzern als schwere Straftat, die weitreichende Folgen hat – sowohl strafrechtlich als auch finanziell.

Gerichte werten die Beschädigung von Blitzern nicht nur als einfache Sachbeschädigung, sondern als Störung öffentlicher Betriebe nach § 316b Strafgesetzbuch (StGB). Bereits das Umwerfen einer mobilen Messanlage kann diesen Tatbestand erfüllen, wie das Amtsgericht Paderborn (Urteil vom 19.03.2024, Az. 26 Ds 6/24) entschied. Der Bundesgerichtshof hat zudem klargestellt, dass Geschwindigkeitsmessanlagen als "Anlagen" im Sinne des Gesetzes gelten (BGH, Urteil vom 25.02.2021, Az. 3 StR 365/20). Für die Störung öffentlicher Betriebe droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe.

Für die Täter bedeutet das in der Praxis ein doppeltes Risiko. Neben einer Vorstrafe und einer möglichen Haftstrafe müssen sie auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Kosten für ein modernes Messgerät können schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen, wie der Fall im Salzlandkreis mit einer Forderung von über 100.000 Euro zeigt. Diese Schadensersatzforderung kommt zur strafrechtlichen Verurteilung hinzu. Es ist also dringend davon abzuraten, seinen Frust an einem Blitzer auszulassen, da die Folgen existenzbedrohend sein können.

Die Entscheidung im Volltext: Blitzer gesprengt: Bis zu 5 Jahre Haft für die Täter möglich

Häufige Fragen

Welche Strafe droht für die Zerstörung eines Blitzers?

Die Zerstörung oder Störung eines Blitzers kann als Störung öffentlicher Betriebe gewertet werden. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Ist auch das Umtreten eines mobilen Blitzers strafbar?

Ja, bereits das Umwerfen eines mobilen Blitzers kann den Straftatbestand der Störung öffentlicher Betriebe erfüllen, wenn das Gerät dadurch nicht mehr funktioniert.

Muss ich den zerstörten Blitzer bezahlen?

Ja, Täter müssen den vollen Schaden ersetzen. Die Kosten für moderne Messanlagen können bei über 100.000 Euro liegen und kommen zur Strafe hinzu.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 01.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




« Alle Videos: Tipp des Tages  |  Online-Rechner

Den Tipp des Tages gibt es täglich auch auf YouTube, TikTok, Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky, Mastodon und Threads – Suchwort „verkehrslexikon“.