Ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit ist immer ärgerlich. Doch was, wenn das verwendete Messgerät unzuverlässig ist? Genau diese Frage stellt sich beim Laser-Handmessgerät vom Typ „LTI 20/20 Tru Speed“, das häufig bei Verkehrskontrollen zum Einsatz kommt. Das Problem ist der sogenannte „Abgleiteffekt“: Während der Messung kann der Laserstrahl vom anvisierten Fahrzeugteil, etwa dem Kennzeichen, auf eine andere Stelle wie den glänzenden Scheinwerfer abrutschen. Diese minimale Veränderung kann dazu führen, dass eine deutlich zu hohe Geschwindigkeit berechnet wird. Die Folge sind zu Unrecht verhängte Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote.
Das Amtsgericht Singen hat sich mit dieser Problematik befasst und in einem aufsehenerregenden Urteil vom 13.10.2025 (Az. 6 OWi 51 Js 30287/24) entschieden, dass es sich beim „LTI 20/20 Tru Speed“ derzeit nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Messwertverfälschungen durch den Abgleiteffekt nicht ausgeschlossen werden können – selbst dann nicht, wenn die Messbeamten die verschärfte Gebrauchsanweisung beachten. Laut Gericht erfüllt das Gerät damit nicht die grundlegenden Anforderungen, die an Laserhandmessgeräte gestellt werden. Die Messungen sind somit nicht als verlässliche Grundlage für eine Verurteilung anzusehen.
Für betroffene Autofahrer bedeutet dieses Urteil eine erhebliche Stärkung ihrer Rechte. Ein mit diesem Gerät erstellter Bußgeldbescheid ist zwar nicht automatisch ungültig, die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch steigen aber massiv. Prüfen Sie Ihren Bescheid genau darauf, welches Messgerät verwendet wurde. Handelt es sich um das „LTI 20/20 Tru Speed“, sollten Sie fristgerecht Einspruch einlegen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Argumentation des Gerichts liefert eine starke Grundlage, um die Richtigkeit der Messung anzuzweifeln und eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen.
Die Entscheidung im Volltext: Amtsgericht Singen Urteil vom 13.10.2025 - 6 OWi 51 Js 30287/24 - Zur fehlenden Standardisierung des Geschwindigkeitsmessgeräts LTI 20/20 Tru Speed und dem Abgleiteffekt
Das Gerät neigt zum sogenannten „Abgleiteffekt“. Dabei kann der Laserstrahl während der Messung verrutschen, was zu falschen und zu hohen Geschwindigkeitswerten führen kann.
Nein, nicht automatisch. Das Urteil ist aber eine sehr gute Grundlage, um die Messung erfolgreich anzufechten und den Bescheid aufheben zu lassen.
Legen Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und lassen Sie Ihren Fall von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt prüfen.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 19.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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