Panik bei einer Polizeikontrolle: Ein Fahrer gibt Gas und flieht. Kommt es dabei zu einem schweren Unfall mit Verletzten oder sogar Toten, stellt sich eine entscheidende Frage: Wer bezahlt den riesigen Schaden? Viele glauben, dass die Versicherung bei einem derart rücksichtslosen Verhalten die Zahlung komplett verweigert und der Verursacher auf allen Kosten sitzen bleibt. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, denn der Schutz der Unfallopfer hat immer Vorrang.
In einem solchen Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf eine 32-jährige Fahrerin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie war vor einer Polizeikontrolle geflohen, stand dabei unter Alkohol- und Drogeneinfluss und besaß keinen Führerschein. Bei der Flucht verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und prallte gegen einen Baum, wobei ihre Beifahrerin tödlich verletzt wurde. Das Gericht wertete die Flucht als verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
Für Betroffene bedeutet das Urteil zweierlei: Erstens greift der Opferschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallwagens zahlt dem Geschädigten, hier also den Hinterbliebenen der Beifahrerin, den vollen Schaden. Zweitens wird die Versicherung aber anschließend Regress beim Fahrer nehmen. Wegen der schweren Vergehen – Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie ohne Fahrerlaubnis – kann die Versicherung einen Teil der Schadenssumme zurückfordern. Dieser Regress ist zwar gesetzlich auf eine bestimmte Höhe begrenzt, stellt aber dennoch eine erhebliche finanzielle Belastung für den Verursacher dar.
Die Entscheidung im Volltext: Düsseldorf: 2,5 Jahre Haft für tödliche Fluchtfahrt
Ja, die Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten immer den Schaden. Das ist gesetzlich so geregelt, um die Opfer von Verkehrsunfällen zu schützen.
Die Versicherung holt sich einen Teil des Geldes vom verantwortlichen Fahrer zurück. Das passiert bei schweren Pflichtverletzungen wie Alkohol, Drogen oder Fahren ohne Führerschein.
Ja, das Gesetz sieht auch eine rücksichtslose Flucht mit höchstmöglicher Geschwindigkeit als sogenanntes 'Alleinrennen' an, das entsprechend bestraft wird.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 28.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
« Alle Videos: Tipp des Tages | Online-Rechner
Den Tipp des Tages gibt es täglich auch auf YouTube, TikTok, Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky, Mastodon und Threads – Suchwort „verkehrslexikon“.