Das Verkehrslexikon


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Gaffer filmen Unfallopfer: Bis zu 2 Jahre Haft & Bußgeld drohen




Das Filmen von Unfallopfern ist nicht nur pietätlos, sondern eine ernstzunehmende Straftat. In diesem Video erfahren Sie, welche empfindlichen Strafen Gaffern nach dem Gesetz drohen.

Immer wieder sorgen sie für Empörung: Schaulustige, die bei schweren Unfällen ihr Handy zücken und die Opfer filmen. Besonders dreist sind oft Lkw-Fahrer, die von ihrer erhöhten Kabine aus sogar über aufgestellte Sichtschutzwände hinweg filmen. Viele Menschen halten dieses Verhalten nur für moralisch verwerflich, wissen aber nicht, dass es sich dabei um eine handfeste Straftat handelt. Dabei geht es nicht nur um die Behinderung von Rettungskräften, sondern vor allem um die Verletzung der Würde und der Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer.

Das Anfertigen solcher Aufnahmen ist gesetzlich klar geregelt und strafbar. Nach § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer Bildaufnahmen anfertigt, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen. Ein schwer verletztes oder gar tödlich verunglücktes Unfallopfer befindet sich in einem Zustand äußerster Hilflosigkeit. Die Gerichte wenden diesen Paragrafen konsequent an, wie zum Beispiel ein Beschluss des Landgerichts Köln vom 24.08.2020 (Az. 28 O 83/20) zeigt. Das Gesetz schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich und die Würde von Menschen in solch schutzlosen Momenten.

Für Gaffer kann das teuer werden. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe vor. In der Praxis werden oft Bußgelder von 1.000 Euro oder mehr verhängt. Zudem kann die Polizei das Handy oder die Kamera als Tatmittel beschlagnahmen. Die Strafbarkeit gilt für alle Schaulustigen, egal ob Lkw-Fahrer, Autofahrer oder Fußgänger. Auch das spätere Verbreiten der Aufnahmen ist eine eigenständige Straftat und wird ebenfalls verfolgt.

Die Entscheidung im Volltext: Gaffer filmen Toten: Bis 2 Jahre Haft & Bußgeld drohen

Häufige Fragen

Ist das Filmen von Unfällen immer strafbar?

Nein, das Filmen der reinen Unfallsituation ohne Fokus auf Personen ist meist nicht strafbar. Sobald aber hilflose Personen (Verletzte, Tote) erkennbar abgebildet werden, ist es eine Straftat.

Welche Strafe droht für das Filmen von Unfallopfern?

Das Gesetz (§ 201a StGB) sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Zudem kann das zur Aufnahme genutzte Gerät, zum Beispiel das Smartphone, eingezogen werden.

Spielt es eine Rolle, ob ich die Aufnahmen veröffentliche?

Nein, bereits das Anfertigen der Aufnahme ist strafbar. Das anschließende Verbreiten oder öffentliche Teilen der Bilder oder Videos stellt eine weitere, gesonderte Straftat dar.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 01.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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