Das Verkehrslexikon


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101 in 50er-Zone: Geldstrafe statt Fahrverbot möglich?




Mit 101 km/h in der 50er-Zone geblitzt und trotzdem kein Fahrverbot? Dieses Video erklärt, wann Gerichte ausnahmsweise auf den Führerscheinentzug verzichten.

Wer innerorts mit mehr als 50 km/h zu viel erwischt wird, rechnet fest mit einem Fahrverbot. Der Bußgeldkatalog sieht für eine so massive Geschwindigkeitsüberschreitung harte Strafen vor: ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate. Für viele Autofahrer wäre der Verlust des Führerscheins eine Katastrophe, die bis zum Jobverlust führen kann. Daher stellt sich oft die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, das Fahrverbot zu vermeiden, auch wenn der Verstoß eindeutig war.

Auch wenn der Bußgeldkatalog klare Regeln vorgibt, können Gerichte im Einzelfall davon abweichen. Ein Gericht verurteilte einen Autofahrer, der mit 101 statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war, nur zu einer erhöhten Geldstrafe und sah von einem Fahrverbot ab. Solche Entscheidungen sind jedoch seltene Ausnahmen. Ein Gericht muss dafür besondere Umstände anerkennen. Die Richter prüfen dann, ob der Verkehrsverstoß auf einem einmaligen Versäumnis (sogenanntes Augenblicksversagen) beruht oder ob der Fahrer grob rücksichtslos gehandelt hat.

In der Praxis bedeutet das: Ein Fahrverbot lässt sich nicht einfach "freikaufen". Sie müssen dem Gericht überzeugend darlegen, warum der Führerscheinentzug für Sie eine unzumutbare Härte darstellt, die über die normalen Folgen hinausgeht. Das kann zum Beispiel der drohende Verlust des Arbeitsplatzes sein. Gleichzeitig muss der Verkehrsverstoß nachvollziehbar und als Ausnahmeerscheinung im Verhalten des Fahrers erklärbar sein. Ohne stichhaltige Begründung und entsprechende Beweise wird ein Gericht dem Antrag auf Absehen vom Fahrverbot in der Regel nicht stattgeben.

Die Entscheidung im Volltext: Raser-Urteil: 101 km/h in 50er-Zone nur mit Geldstrafe?

Häufige Fragen

Ab wie viel km/h zu schnell gibt es ein Fahrverbot?

Innerorts droht in der Regel ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu viel ein einmonatiges Fahrverbot. Bei höheren Geschwindigkeiten verlängert sich die Dauer.

Kann ich ein Fahrverbot immer in eine höhere Geldstrafe umwandeln?

Nein, das ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Dafür müssen besondere Umstände wie eine unzumutbare Härte vorliegen und der Verstoß darf kein Ausdruck grober Rücksichtslosigkeit sein.

Was ist eine 'unzumutbare Härte'?

Eine unzumutbare Härte kann zum Beispiel der drohende Verlust des Arbeitsplatzes sein. Dies muss dem Gericht aber sehr gut begründet und nachgewiesen werden.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 02.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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