Die Forderung ist auf dem Tisch: 500 Euro Bußgeld für die Nutzung des Handys am Steuer. Diesen Vorschlag hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) gemacht, um die Unfallzahlen durch Ablenkung zu senken. Viele Autofahrer sind nun verunsichert: Gilt das schon? Was genau ist eigentlich verboten und was passiert, wenn man mit dem Handy in der Hand einen Unfall verursacht? Die Unsicherheit betrifft nicht nur das Bußgeld, sondern auch die Frage nach dem Versicherungsschutz.
Die Forderung nach 500 Euro ist bisher nur ein Vorschlag. Aktuell liegt das Bußgeld für einen einfachen Handyverstoß bei 100 Euro plus einem Punkt in Flensburg. Wichtig ist dabei, was als verbotene 'Benutzung' gilt. Gerichte legen den Begriff weit aus. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits am 27.03.2020 (Az. 1 Rb 36 Ss 832/19) entschieden, dass auch ein fest verbauter Touchscreen, wie beispielsweise in einem Tesla, als elektronisches Gerät im Sinne der Straßenverkehrsordnung gilt. Eine Bedienung während der Fahrt ist nur dann erlaubt, wenn sie eine nur kurze, an die Verkehrslage angepasste Blickzuwendung erfordert.
Verursachen Sie einen Unfall, weil Sie vom Handy abgelenkt waren, hat das für den Geschädigten keine Nachteile. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt dessen Schaden immer. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung führt ein grob fahrlässiger Fahrfehler wie die Handynutzung auch nicht dazu, dass Ihre Versicherung Sie in Regress nimmt. Ein Regress, also die Rückforderung des Geldes von Ihnen, ist nur bei vorsätzlicher Verursachung des Unfalls oder bei schweren Vergehen wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht gesetzlich begrenzt möglich.
Die Entscheidung im Volltext: Handy am Steuer: Kommen 500 € Bußgeld & neue Blitzer?
Das Bußgeld für die Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer beträgt derzeit 100 Euro und führt zu einem Punkt in Flensburg. Die geforderten 500 Euro sind nur ein Vorschlag für die Zukunft.
Ja, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners immer. Ein Regress der Versicherung gegen Sie ist bei einem reinen Bedienfehler wie der Handynutzung ausgeschlossen.
Ja, auch fest verbaute Touchscreens gelten als elektronische Geräte. Laut Rechtsprechung ist die Bedienung nur erlaubt, wenn sie mit einer sehr kurzen, dem Verkehr angepassten Blickzuwendung verbunden ist.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 04.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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