Aus Imponiergehabe oder Leichtsinn an einem Autorennen teilzunehmen, ist extrem gefährlich und hat gravierende Folgen. Seit 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Vielen Fahrern ist nicht bewusst, dass sie sich schon strafbar machen, wenn sie alleine mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt rasen, um die Grenzen ihres Fahrzeugs auszutesten. Kommt es dabei zu einem Unfall mit Personenschaden, steht nicht nur der Führerschein, sondern die gesamte Zukunft auf dem Spiel.
Das Gesetz ist hier eindeutig. Nach § 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) wird bestraft, wer ein illegales Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt. Dies gilt auch für sogenannte „Alleinraser“, die grob verkehrswidrig und rücksichtslos fahren, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Gerichte legen den Begriff weit aus: So wertete das Oberlandesgericht Köln sogar die Flucht vor der Polizei als verbotenes Rennen (Urteil vom 05.05.2020, Az. 1 RVs 45/20). Verursacht der Fahrer durch das Rennen den Tod eines anderen Menschen, droht eine langjährige Freiheitsstrafe.
Für den verurteilten Raser bedeutet dies neben einer hohen Haftstrafe fast immer den Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Jahre. Finanziell sind die Folgen ebenfalls verheerend. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden der Opfer bzw. ihrer Hinterbliebenen – niemand bleibt also unversorgt. Allerdings wird die Versicherung den Fahrer anschließend in Regress nehmen. Da die Teilnahme an einem Rennen als vorsätzliche Gefährdung gewertet wird, kann dieser Regress unbegrenzt sein. Der Fahrer muss der Versicherung dann unter Umständen die gesamte Schadenssumme zurückzahlen, was oft den finanziellen Ruin bedeutet.
Die Entscheidung im Volltext: Prozess nach tödlichem Autorennen: Diese Strafe droht jetzt
Ein illegales Rennen ist nicht nur der Wettbewerb zwischen zwei Fahrern. Auch ein einzelner Raser oder die Flucht vor der Polizei mit extremer Geschwindigkeit können als Straftat nach § 315d StGB gewertet werden.
Verursacht ein Raser den Tod eines Menschen, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Zudem wird die Fahrerlaubnis für lange Zeit entzogen.
Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer den Schaden der Opfer. Sie wird aber versuchen, sich das Geld vom Fahrer zurückzuholen (Regress), was bei Vorsatz in unbegrenzter Höhe möglich ist.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 04.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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