Das Verkehrslexikon


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Im Stau gewendet: Die Folgen als Geisterfahrer




Wer im Stau auf der Autobahn wendet, begeht meist eine Straftat. In diesem Video erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen und warum die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners dennoch übernimmt.

Ein langer Stau auf der Autobahn, und nichts geht mehr. Die Versuchung, einfach zu wenden und dem Stillstand zu entkommen, ist groß. Doch dieses Manöver ist extrem gefährlich und hat gravierende Folgen, wie ein Vorfall auf der A3 bei Erlangen zeigt. Eine Fahrerin wendete dort im Stau, wurde zur Geisterfahrerin und verursachte eine schwere Kollision mit einem Lkw. Viele fragen sich nun: Welche Strafen drohen in einem solchen Fall und wer bezahlt den riesigen Schaden?

Das Wenden auf der Autobahn ist nach § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) strengstens verboten. Wer es trotzdem tut und dabei andere gefährdet, begeht in der Regel eine Straftat wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB). Gerichte werten ein solches rücksichtsloses Verhalten als eine der schwersten Sünden im Straßenverkehr. Es drohen eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis für lange Zeit. Der Führerschein wird meist noch an der Unfallstelle sichergestellt.

Für die Unfallopfer ist wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Geisterfahrers zahlt deren Schäden immer, egal wie grob der Fahrfehler war. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung führt auch ein so extremer Verstoß wie eine Geisterfahrt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die Versicherung kann den Verursacher für den Fremdschaden nicht in Regress nehmen, solange ihm keine vorsätzliche Schadensherbeiführung nachgewiesen wird. Ein grob fahrlässiger Fahrfehler wie das Wenden im Stau reicht dafür nicht aus. Die strafrechtlichen Konsequenzen bleiben davon aber unberührt.

Die Entscheidung im Volltext: Geisterfahrer auf der A3: Wenden im Stau & die drastischen Folgen

Häufige Fragen

Welche Strafe droht für Wenden im Stau auf der Autobahn?

Das wird meist als Straftat (§ 315c StGB) gewertet. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte und ein langer Führerscheinentzug.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall durch einen Geisterfahrer?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt den Schaden der Opfer immer. Der Geisterfahrer verliert seinen Versicherungsschutz nicht.

Kann die Versicherung das Geld vom Geisterfahrer zurückfordern?

Nein, bei einem grob fahrlässigen Fahrfehler wie einer Geisterfahrt gibt es bei der Haftpflichtversicherung keinen Regress. Nur bei Vorsatz wäre das möglich.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 27.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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