Das Verkehrslexikon


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Alkohol am Steuer: Diese Promillegrenzen müssen Sie kennen




Der TÜV fordert eine Null-Promille-Grenze für alle Autofahrer. Wir erklären, welche drei Alkohol-Limits aktuell tatsächlich gelten und welche Strafen bei einem Verstoß drohen.

Die Diskussion um eine Null-Promille-Grenze für alle Autofahrer verunsichert viele. Was ist aktuell erlaubt und was nicht? Die Grenzen zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat sind fließend und die Konsequenzen gravierend. Viele fragen sich: Wie viel darf ich wirklich trinken, bevor ich meinen Führerschein riskiere, und ab wann droht sogar ein Strafverfahren? Diese Unsicherheit kann im Ernstfall teuer werden.

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist klar geregelt und unterscheidet drei wesentliche Grenzwerte. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt eine strikte Null-Promille-Grenze. Für alle anderen Fahrer beginnt bei 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet wird. Die Schwelle zur Straftat wird spätestens bei 1,1 Promille erreicht. Ab diesem Wert gilt man als absolut fahruntüchtig, was eine Trunkenheitsfahrt darstellt. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.

In der Praxis bedeutet das: Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei einer Straftat ab 1,1 Promille (oder 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen) drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine MPU. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zwar immer den Schaden des Opfers. Sie kann den alkoholisierten Fahrer aber anschließend in Regress nehmen. Diese Rückforderung ist auf bis zu 5.000 Euro begrenzt.

Die Entscheidung im Volltext: Null-Promille-Grenze: TÜV fordert Alkoholverbot für Autofahrer

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt den Schaden des Unfallgegners. Sie kann Sie aber anschließend mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger?

Für Fahrer in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. Schon der erste Schluck Alkohol ist vor der Fahrt verboten.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Spätestens ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit). Bereits ab 0,3 Promille kann es eine Straftat sein, wenn Sie auffällig fahren oder einen Unfall verursachen.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 28.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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