Sie fahren bei Grün in eine große Kreuzung ein und merken, dass Sie auf der falschen Spur sind. Der Impuls, schnell noch die Spur zu wechseln, ist groß, aber dieses Manöver ist extrem gefährlich und hat oft gravierende rechtliche Folgen, wie ein aktueller Fall aus Berlin zeigt, bei dem einem Fahrer nun ein Fahrverbot droht.
Ein Fahrstreifenwechsel ist laut § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur erlaubt, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Auf einer belebten Kreuzung ist das praktisch unmöglich, weshalb die Rechtsprechung eine erheblich gesteigerte Sorgfaltspflicht fordert. Kommt es zum Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Spurwechsler. Das Amtsgericht Nürnberg hat zudem klargestellt, dass ein Spurwechsler auf einer Kreuzung nicht als bevorrechtigter "Kreuzungsräumer" gilt und die volle Verantwortung trägt (Urteil vom 12.12.2025, Az. 18 C 4788/25).
Das bedeutet für Sie in der Praxis: Vermeiden Sie Spurwechsel in Kreuzungsbereichen unbedingt. Wer es dennoch tut und einen Unfall verursacht, haftet in der Regel allein für den gesamten Schaden. Wie der Fall aus Berlin zeigt, kann ein solch rücksichtsloses Verhalten nicht nur zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg führen, sondern auch ein Fahrverbot nach sich ziehen, wenn andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden.
Die Entscheidung im Volltext: Spurwechsel in Kreuzung: Fahrverbot trotz grüner Ampel droht
Nein, er ist nicht generell verboten, unterliegt aber extrem hohen Sorgfaltspflichten. Eine Gefährdung anderer muss absolut ausgeschlossen sein, was in der Praxis kaum möglich ist.
Fast immer haftet der Spurwechsler allein. Für ihn spricht der Beweis des ersten Anscheins, dass er den Unfall durch mangelnde Sorgfalt verursacht hat.
Nicht immer, aber bei einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist ein Fahrverbot möglich. Die Behörde entscheidet dies im Einzelfall je nach Schwere des Verstoßes.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 06.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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