Einen E-Scooter schneller zu machen, ist technisch oft einfach und reizvoll. Viele Fahrer wollen nicht mit 20 km/h unterwegs sein und manipulieren die Software oder die Bauteile ihres Rollers. Sie sind sich dabei oft nicht bewusst, dass sie damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern schwere Straftaten, die ernste Konsequenzen haben.
Die Rechtslage ist eindeutig: Ein E-Scooter, der durch Tuning eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h erreicht, gilt nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug. Er wird rechtlich zu einem Kraftfahrzeug, für das ganz andere Regeln gelten. Für das Fahren im öffentlichen Verkehr benötigen Sie dann eine passende Fahrerlaubnis (z. B. Klasse AM oder B) und eine richtige Kfz-Versicherung. Da beides bei einem getunten E-Scooter fehlt, erfüllt die Fahrt gleich zwei Straftatbestände: Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach § 6 PflVG.
Die Folgen sind gravierend und gehen weit über ein Bußgeld hinaus. Ihnen droht ein Strafverfahren mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe. Zudem gibt es Punkte in Flensburg und es kann eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden. Besonders teuer wird es nach einem Unfall: Die kleine Versicherungsplakette ist durch das Tuning ungültig. Sie fahren also ohne jeden Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass Sie für alle Schäden, die Sie bei anderen verursachen – seien es Personen- oder Sachschäden – unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen haften.
Die Entscheidung im Volltext: E-Scooter-Tuning: Polizei-Razzien – das sind die Strafen
Nein, das Fahren eines getunten E-Scooters ist eine Straftat. Es handelt sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis und einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Es droht ein Strafverfahren mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg und es kann eine Sperre für den Führerschein verhängt werden.
Nein, die Versicherungsplakette ist ungültig. Sie haften für alle Schäden, die Sie bei anderen verursachen, unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 03.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
« Alle Videos: Tipp des Tages | Online-Rechner
Den Tipp des Tages gibt es täglich auch auf YouTube, TikTok, Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky, Mastodon und Threads – Suchwort „verkehrslexikon“.