Gerade in der Adventszeit sehen sich Autofahrer oft mit einer besonderen Situation konfrontiert: Im Umfeld von Weihnachtsmärkten werden plötzlich Tempolimits angeordnet. Der Grund dafür ist die erhöhte Gefahr durch ein hohes Besucheraufkommen. Die Behörden wollen damit vor allem Fußgänger schützen, die nach dem Genuss von Glühwein möglicherweise unachtsam oder abgelenkt auf die Straße treten. Für viele Fahrer stellt sich die Frage, ob eine solche, oft nur temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung überhaupt zulässig ist.
Die Anordnung eines Tempolimits ist in solchen Fällen rechtens. Nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Behörden den Verkehr beschränken, wenn eine besondere Gefahrenlage dies erfordert. Gerichte haben bereits bestätigt, dass ein hohes Fußgängeraufkommen, wie es auf Weihnachtsmärkten typisch ist, eine solche Gefahrenlage darstellt, die das allgemeine Risiko deutlich übersteigt. So hat beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof München (Az. 11 ZB 20.1020) die Voraussetzungen für innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen präzisiert. Ein Weihnachtsmarkt kann demnach eine solche besondere örtliche Situation begründen.
Für Sie als Autofahrer bedeutet das: Halten Sie sich unbedingt an die ausgeschilderte Geschwindigkeit. Ein Verstoß ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird wie jede andere Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet. Je nachdem, wie schnell Sie unterwegs waren, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Fahren Sie in der Nähe von Weihnachtsmärkten besonders vorausschauend und rechnen Sie jederzeit damit, dass Personen unerwartet die Fahrbahn betreten könnten.
Die Entscheidung im Volltext: Tempolimit am Weihnachtsmarkt: Das droht bei Verstoß
Um Fußgänger zu schützen. Behörden gehen von einer erhöhten Gefahr durch viele, teils alkoholisierte Besucher aus, die unachtsam die Straße betreten könnten.
Ja, die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 45 StVO) erlaubt dies bei einer besonderen Gefahrenlage. Gerichte haben bestätigt, dass ein hohes Besucheraufkommen eine solche Lage darstellt.
Ein Verstoß wird wie jede andere Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet. Je nach Tempo drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 05.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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