Das Verkehrslexikon

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Unfallauto teurer verkauft: Wird der Gewinn abgezogen?




Wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug zu einem höheren Preis als im Gutachten angegeben verkaufen, kann dies Ihren Schadenersatzanspruch mindern. Dieses Video erklärt, unter welchen Umständen der Mehrerlös angerechnet wird und wann nicht.

Nach einem Autounfall stellt ein Gutachter oft den Restwert des beschädigten Fahrzeugs fest. Viele Betroffene versuchen, das Unfallauto anschließend bestmöglich zu verkaufen und erzielen dabei manchmal einen höheren Preis, als im Gutachten steht. Dann stellt sich die Frage: Dürfen Sie diesen zusätzlichen Gewinn behalten oder kann die gegnerische Versicherung ihre Zahlung kürzen und den Mehrerlös vom Schadenersatz abziehen?

Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu am 11.06.2021 (Az. 7 U 24/20) eine klare Entscheidung getroffen. Grundsätzlich muss ein tatsächlich erzielter Mehrerlös auf den Schadenersatz angerechnet werden. Das Gericht begründet dies damit, dass der Geschädigte durch den Unfall keinen finanziellen Vorteil haben soll. Der Schadenersatz soll nur den tatsächlich entstandenen Schaden ausgleichen. Verkaufen Sie das Auto also teurer, verringert sich Ihr finanzieller Verlust, und die Versicherung muss entsprechend weniger zahlen.

Für Sie als Geschädigten bedeutet das: Erzielen Sie beim Verkauf einen höheren Preis als den vom Gutachter ermittelten Restwert, müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung diesen Betrag von der Entschädigung abzieht. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Beruht der höhere Verkaufserlös auf besonderen, überobligatorischen Anstrengungen Ihrerseits, dürfen Sie den Gewinn behalten. Solche Anstrengungen können zum Beispiel eine aufwendige Suche nach einem Käufer oder besondere Verhandlungen sein. Die Versicherung muss in einem solchen Fall beweisen, dass Sie keine besonderen Anstrengungen unternommen haben.

Die Entscheidung im Volltext: Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 11.06.2021 - 7 U 24/20 - Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Aktivlegitimation des Unfallgeschädigten

Häufige Fragen

Wird ein Mehrerlös beim Verkauf meines Unfallautos immer vom Schadenersatz abgezogen?

Ja, grundsätzlich wird der Mehrerlös angerechnet, damit Sie am Unfall nicht finanziell profitieren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der höhere Preis durch Ihre besonderen Anstrengungen zustande kam.

Was sind 'besondere Anstrengungen', damit ich den Mehrerlös behalten darf?

Das sind Bemühungen, die über das Übliche hinausgehen, zum Beispiel intensive Recherchen auf Verkaufsportalen, das Schalten von Anzeigen oder außergewöhnliches Verhandlungsgeschick. Die genaue Abgrenzung ist eine Einzelfallentscheidung.

Muss ich der Versicherung den tatsächlichen Verkaufspreis mitteilen?

Ja, Sie unterliegen einer Schadenminderungspflicht und müssen den korrekten Verkaufserlös angeben. Das Verschweigen kann als Betrugsversuch gewertet werden und rechtliche Konsequenzen haben.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 27.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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