- | Es kann sich einmal darum handeln, dass ein Fzg-Führer vor einer fremden Grundstückszufahrt bzw. in einer schmalen Straße gegenüber einer fremden Grundstückszufahrt parkt. |
- | Zum anderen kommt in Betracht, dass derjenige, dem die Berechtigung an einer Grundstückszufahrt zusteht, selbst vor dieser "eigenen" Einfahrt parkt. |