- |
Einleitung
|
- |
Weiterführende Links
|
- |
Allgemeines
|
Ein Kraftfahrer, der mit seinem PKW einen Fußgänger mit Gewalt aus einer Parklücke herausdrückt, begeht Nötigung. |
Wer einen Parkplatz lediglich als Fußgänger unberechtigt freihält und sich gegenüber dem auf ihn mit Schrittgeschwindigkeit zufahrenden bevorrechtigten Parkplatzbewerber auf Abwehrreaktionen zur Selbstrettung beschränkt, begeht noch keine als Vergehen nach StGB § 240 strafbare Nötigung. |