Das Verkehrslexikon

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Haftung bei ungeklärtem Sachverhalt - unaufklärbarer Unfallverlauf




Gliederung:


-   Einleitung
-  Europarecht und Schadensteilung
-  Schuldbekenntnis nach Unfall



Einleitung:


Häufig kommt es vor, dass keiner an einem Unfall beteiligten Partei genügend Beweismittel zur Verfügung stehen, um den von ihr behaupteten Unfallverlauf zur Überzeugung des Gerichts zu beweisen. Dann müssen die mit der Lösung des Falls betrauten Personen (Versicherungssachbearbeiter, Anwälte, Richter) trotzdem eine Haftungsabwägung nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes vornehmen (§§ 7, 17 StVG).

Das wird im Ergebnis in der Regel dazu führen, dass mangels klarer Bewertungstatsachen eine jeweils hälftige Mithaftung aus der Betriebsgefahr angenommen werden muss, sofern Kraftfahrzeuge am Unfall beteiligt waren.

Aber auch bei Unfallkonstellationen ohne Kfz-Beteiligung wird oft eine Schadensteilung angezeigt sein.

Handelt es sich um einen Unfall zwischen einem Kfz und einem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer ('Fußgänger, Radfahrer), dann kann die in derartigen Fällen zu berücksichtigende Betriebsgefahr von Kfz auch zu einer vollen Haftung des Kfz-Führers und -halters führen, sofern gegen den nichtmotorisierten Beteiligten keine Verschuldensvermutung spricht, was auch auf Grund eines Anscheinsbeweises der Fall sein kann.

Zur rechtlichen Erläuterung des Vorgehens bei der Haftungsabwägung bei einem ungeklärten Unfallverlauf hat das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 09.10.2012 - 22 U 109/11) ausgeführt:

   "Das Landgericht hat zu Unrecht eine Haftungsverteilung dergestalt angenommen, dass jede Partei bei unaufklärbarem Unfallhergang lediglich 25% ihres Schadens verlangen kann. Da sowohl der Kläger als auch der Beklagte zu 1) Halter ihres Fahrzeugs sind, haften beide gemäß § 7 StVG für die von ihren Fahrzeugen ausgehende Gefahr, und zwar zunächst zu 100%. Dies gilt grundsätzlich nicht nur für den Schaden der anderen Partei, sondern auch für den eigenen Schaden.

Die Beklagten haften gemäß den §§ 7, 18 StVG, 115 VVG 2008 (seit dem 1.1.2008 gilt nicht mehr nach § 3 PflichtVersG, den das Landgericht noch zitiert) für den aus dem Unfall entstandenen Schaden. Die Voraussetzungen der genannten Vorschriften liegen unzweifelhaft vor. Die Beklagten haben nicht beweisen können, dass der Unfall für den Beklagten zu 1) unabwendbar i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG war.

Steht mithin die grundsätzliche Haftung der Beklagtenseite fest, ist zu prüfen, ob eine Mithaftung der Klägerseite zu berücksichtigen ist. Dafür kommt als rechtliche Grundlage nur § 17 StVG in Betracht. § 17 StVG bezieht sich nach seinem Wortlaut auf alle Ansprüche kraft Gesetzes, nicht lediglich auf solche des StVG. Damit wird er zur Zentralnorm der Haftungsverteilung im Straßenverkehrsrecht. Denn auch die gesamten deliktischen Ansprüche werden von ihm erfasst. § 17 StVG ist damit lex specialis gegenüber § 254 BGB, der bei der Haftungsverteilung mehrerer Halter untereinander nicht anzuwenden ist.

§ 17 Abs. 1 StVG setzt zunächst voraus, dass beide Halter dem Geschädigten gegenüber haften, und zwar gemäß § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner in vollem Umfang, unabhängig von dem konkreten Grad der Beteiligung (BGH 5.10.10 - VI ZR 286/09 -). Der Gesamtschuldnerausgleich richtet sich grundsätzlich nach § 426 Abs.1 BGB: Haftung nach Kopfteilen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Diese andere Bestimmung liegt in § 17 Abs.1, der die interne Haftungsverteilung nach dem Verhältnis der Verursachung vornimmt. Der seit dem 1.8.2002 redaktionell klarer gefasste Absatz 2 bezieht die Ausgleichungspflicht auch auf den Fall, dass einer dieser Halter selbst geschädigt ist. Diese Verweisung setzt zunächst voraus, dass beide Halter nach § 7 StVG oder deliktischen Vorschriften in vollem Umfang für den gesamten Unfallschaden einzustehen haben. Außerdem muss zumindest ein Halter zugleich Geschädigter sein, d.h. Rechtsgutsinhaberschaft und Haltereigenschaft müssen zusammenfallen. Im Rahmen des § 17 Abs. 2 StVG muss er sich dann die von seinem Fahrzeug ausgehenden Mitverursachungsanteile nach den Abwägungsgrundsätzen des § 17 Abs. 1 StVG anspruchsmindernd anrechnen lassen.

Die Verweisung in Absatz 2 wird dann verständlich, wenn man sich verdeutlicht, dass auch der geschädigte Halter gemäß den §§ 7 StVG, 840 Abs. 1 BGB in gleicher Weise für den gesamten Unfallschaden haftet wie der andere Halter, also auch für den Schaden an seinem eigenen Fahrzeug.

Diese Grundsätze gelten wegen der Verweisung in § 18 Abs. 3 StVG auch für den Fahrer.

Deshalb ist auch für die Klägerseite zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 7 StVG gegeben sind. Dies ist unzweifelhaft der Fall. Die Klägerseite hat ebenfalls ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG nicht beweisen können.

Liegen mithin die Voraussetzungen der §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 3 StVG vor, richtet sich die Haftungsverteilung nach den Umständen, insbesondere danach, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Bei der Abwägung der Verursachungsanteile können allerdings nur solche Umstände berücksichtigt werden, die entweder unstreitig oder bewiesen sind. Auf ein Verschulden kommt es nur nachrangig an, da zunächst die objektiven Umstände der Unfallverursachung maßgeblich sind. Dabei hat jede Seite die Umstände zu beweisen, die für sie günstig, für die Gegenseite also ungünstig sind.

Zur Abwägung der Verursachungsanteile sind diese zunächst für jede Seite herauszuarbeiten. Dabei wird in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig von der Höhe der Betriebsgefahr gesprochen, die je nach Fahrzeugtyp und Verkehrssituation unterschiedlich sein kann. Grundsätzlich ist nach dem Vorhergesagten festzustellen, dass die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs (nämlich das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen) gemäß § 840 BGB zu einer hundertprozentigen Haftung führt. Bei Beteiligung von zwei KFZ gilt zunächst die Haftung nach Kopfteilen, die durch solche gefahrträchtigen Umstände verändert wird, die sich der Fahrzeughalter im konkreten Fall als unfallursächlich zurechnen lassen muss.

Kommen ein Fehlverhalten des Fahrers, ein Mangel am Fahrzeug oder Besonderheiten des Fahrzeugs und der Verkehrssituation als Unfallursachen in Betracht, erhöht sich der Verursachungsanteil auf der einen Seite, während er sich zugleich auf der anderen Seite verringert. Dieser Vorgang ist mit einer Balken-Waage zu vergleichen, deren zunächst gleich hohe Schalen durch einseitige Belastung verschoben werden.

Bei jedem Beteiligten ist deshalb zu prüfen, inwieweit sich sein zunächst in gleicher Höhe (50%) bestehender Haftungsanteil durch spezifische Besonderheiten des KFZ, Mangelhaftigkeit seiner Funktionen oder Verstöße gegen die StVO erhöht.

Da sowohl das Landgericht als auch die Parteien regelmäßig vom Verschuldensnachweis sprechen, sei erneut darauf hingewiesen, dass es weder für die Erfüllung des Tatbestands des § 7 StVG noch im Rahmen der Abwägung nach § 17 StVG auf Verschulden oder Mitverschulden ankommt. Der Verschuldensgrad des Fahrers ist nur in wenigen Fällen bei der Bewertung der Verursachungsanteile von Bedeutung, z.B. bei vorsätzlicher Begehung. Wesentlich für die Bewertung des Verursachungsbeitrags ist vielmehr, ob der Fahrer eine Sorgfaltspflicht verletzt hat; ob dies schuldhaft geschehen ist, ändert an der Gefährlichkeit des Verkehrsvorgangs nichts. Wenn der Fahrer am Steuer plötzlich und unvorhersehbar bewusstlos wird und sein Fahrzeug unkontrolliert weiterfährt, entfällt zwar ein Schuldvorwurf, objektiv liegt aber eine ganz erhebliche Mitverursachung vor. Es geht nur um das Maß der Schadensmitverursachung, nicht um das Mitverschulden (BGH 20.1.98 - VI ZR 59/97 - NJW 98, 1137; BGH 13.12.05 - VI ZR 68/04 - NJW 06, 896; BGH 1.12.09 - VI ZR 221/08 -; BGH 20.9.11 - VI ZR 282/10 -; zusammenfassend Schauseil MDR 08, 360; Beispiele für Verschuldensberücksichtigung: Todsünden des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB „grob verkehrswidrig und rücksichtlos“).

Im Fall der Kollision von zwei KFZ ohne besondere Umstände und ohne weitere Aufklärbarkeit ergibt sich deshalb eine Haftungsquote von 50% für jeden Halter, unabhängig davon, wer Klage erhebt. Denn da beide mangels Nachweises eines unabwendbaren Ereignisses als Gesamtschuldner gemäß § 840 Abs. 1 BGB in vollem Umfang haften, ergibt der fiktive Gesamtschuldnerausgleich nach den §§ 426 Abs. 1 BGB, 17 Abs. 1 StVG eine Haftung zu gleichen Anteilen (vgl. Jordan VersR 85, 316)."

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Allgemeines:


Zur verschuldensunabhängigen Halterhaftung

Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung

Bei ungeklärtem Sachverhalt hat aus der Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge Schadensteilung zu erfolgen, sofern kein Anscheinsbeweis zur Anwendung kommt.

OLG Nürnberg v. 23.11.2004:
Beweislastverteilung und Haftungsabwägung bei Unfällen zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern

LG Itzehoe v. 30.01.2007:
Haben beide Unfallbeteiligte fehlerhaft gehandelt, kann eine hälftige Haftungsverteilung angemessen sein. Dies gilt z. B. beim Überholen unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn, wenn der Entgegenkommende seine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hat.

LG Köln v. 29.09.2009:
Kann auf Grund der Örtlichkeit ausgehend von dem ungeklärten Ablauf eines Unfalls zwischen einem Pkw und einem Lkw keiner Seite ein Verkehrsverstoß im Sinne einer Vorfahrtsverletzung zur Last gelegt werden, führt die Bewertung der beiderseitigen Verursachungsanteile nach § 17 StVG unter Berücksichtigung aller Umstände zu einer Haftungsquote der LKW von 60 %, die sich aus der gegenüber dem PKW gesteigerten Betriebsgefahr des LKW ergibt.

OLG Frankfurt am Main v. 09.10.2012:
Im Fall der Kollision von zwei KFZ ohne besondere Umstände und ohne weitere Aufklärbarkeit ergibt sich eine Haftungsquote von 50% für jeden Halter, unabhängig davon, wer Klage erhebt. Denn da beide mangels Nachweises eines unabwendbaren Ereignisses als Gesamtschuldner gemäß § 840 Abs. 1 BGB in vollem Umfang haften, ergibt der fiktive Gesamtschuldnerausgleich nach den §§ 426 Abs. 1 BGB, 17 Abs. 1 StVG eine Haftung zu gleichen Anteilen.

AG Bad Segeberg v. 08.11.2012:
Streitet zu Lasten beider an einem Verkehrsunfall beteiligten Kraftfahrzeugführer ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden und vermag keiner der Unfallbeteiligten den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis zu widerlegen, ist regelmäßig eine Haftungsteilung vorzunehmen (entgegen OLG Dresden, Urt. v. 24. April 2002, 11 U 2948/01, Schaden-Praxis 2003, 304).

OLG München v. 24.07.2015:
Haben die Unfallparteien die zwischen ihnen streitigen Mitverursachungsbeiträge und in diesem Rahmen Mitverschuldensanteile nicht beweisen können und bleibt deshalb auch nach ergänzender Beweisaufnahme das Unfallgeschehen unaufgeklärt (hier: beide Parteien wollen jeweils gleichzeitig bei Grünlicht der ihre Fahrtrichtung freigebenden Lichtzeichenanlage in die Kreuzung eingefahren sein), kann im Rahmen des § 17 Abs. 1 und 2 StVG lediglich die ersichtlich gleichgewichtige Betriebsgefahr beider Fahrzeuge angesetzt werden, weshalb die Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf hälftigen Ersatz beschränkt werden müssen.

OLG Koblenz v. 26.10.2015:
Ist es dem Gericht anhand der Ausführungen des Sachverständigen nicht möglich festzustellen, ob der streitgegenständliche Verkehrsunfall durch einen unachtsam vorgenommenen Fahrstreifenwechsel des einen Unfallbeteiligten oder durch Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bzw. unaufmerksames Fahren des anderen Unfallbeteiligten verursacht worden ist, ist von einem sogenannten unaufklärbaren Verkehrsunfallgeschehen mit der Folge einer hälftigen Schadensverteilung auszugehen.

LG Stuttgart v. 24.02.2016:
Wenn bei einem beiderseits nicht unabwendbaren Verkehrsunfall bei keinem der beteiligten Fahrer ein Verschulden festzustellen ist, kann der vom Halter und Fahrer personenverschiedene Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs den Halter des anderen Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung dem Grunde nach auf Ersatz seines gesamten Schadens in Anspruch nehmen, weil es an einer gesetzlichen Zurechnungsnorm fehlt, wonach sich der Eigentümer die Betriebsgefahr des Halters zurechnen lassen müsste.

OLG München v. 30.10.2015:
Können mit unfallanalytischen Methoden und Erkenntnissen die gegensätzlichen Unfalldarstellungen der Parteien aufgelöst werden, sodass ein Kollisionsort auf der Fahrbahn des Klägers - und damit die Richtigkeit seiner Unfalldarstellung - als einzig mit technischen Regeln und Naturgesetzen zu vereinbarendes Ergebnis ermittelt werden, so kann die beklagte Partei dem Kläger im Rahmen der Abwägung nach § 17 I, II StVG lediglich die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs entgegengehalten.

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Europarecht und Schadensteilung:


EuGH v. 17.03.2011:
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht, Art. 2 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Art. 1 der Dritten Richtlinie 90/232/EWG des Rates vom 14. Mai 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die für den Fall, dass bei einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge Schäden entstanden sind, ohne dass einen der Fahrer ein Verschulden trifft, die Haftung für diese Schäden entsprechend dem Anteil aufteilt, zu dem die einzelnen Fahrzeuge zu den Schäden beigetragen haben, und bei Zweifeln in dieser Hinsicht festlegt, dass beide Fahrzeuge gleichermaßen zu den Schäden beigetragen haben.

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Schuldbekenntnis nach Unfall:


Schuldbekenntnis nach einem Unfall und Regulierungsverhalten und Zahlungen der Versicherung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis?

LG Ansbach v. 20.10.2017:
Hat ein am Unfall beteiligter Fahrer vor Ort ein Schuldbekenntnis zu voller Haftung abgegeben, so trifft trotz Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens dem anderen Unfallbeteiligten keine Mithaftung.

Amtsgericht Düsseldorf v. 19.01.2026:
Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsel: Keine Anwendung bei unklarer zeitlicher Abfolge zum Unfall

Amtsgericht Remscheid v. 12.06.2025:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision in einem mehrspurigen, nicht als Kreisverkehr beschilderten Kreisel mit unklarer Spurnutzung

OLG Köln v. 29.04.2025:
Anforderungen an den Beweis des Unfallhergangs bei fehlender eigener Wahrnehmung und unzureichenden Indizien

OLG Hamm v. 12.03.2025:
Zur Feststellung eines verkehrswidrigen Spurwechsels beim parallelen Linksabbiegen entgegen dem Spurhaltegebot

Amtsgericht Erkelenz v. 22.08.2024:
Zur Haftungsabwägung bei Kollision von Pkw-Gespann und entgegenkommendem Fahrzeug auf schmaler Fahrbahn

Landgericht Köln v. 25.04.2024:
Haftung bei unklarem Unfallhergang: Beweislast des Fahrers für fehlendes Verschulden und Mitverschulden

Landgericht Hagen v. 25.01.2024:
Hälftige Haftungsverteilung bei nicht aufklärbarem Unfallhergang

Amtsgericht Essen v. 21.07.2023:
Haftungsverteilung 50/50 bei streitigem Verkehrsunfall und fehlendem Unabwendbarkeitsnachweis

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 15.02.2024:
Zur Aktivlegitimation und zum Nachweis eines Verkehrsunfalls bei bestrittenem Unfallgeschehen und Eigentum

Amtsgericht Erding v. 04.05.2023:
Zur Haftungsquotelung bei unaufklärbarem Unfallhergang und beiderseitiger Betriebsgefahr

Amtsgericht Neu-Ulm v. 07.03.2023:
Zur Zurechnung der Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall und Beweislast für konkrete kritische Verkehrslage

Landgericht Wuppertal v. 21.02.2022:
Zur Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Verkehrsunfallhergang und Fahrspurwechsel

Landgericht Münster v. 22.10.2021:
Zur Haftung bei Verkehrsunfall zwischen Pkw und Fahrradfahrer und Mitverschulden des Pkw-Fahrers bei unaufklärbarem Unfallhergang

OLG München v. 20.10.2021:
Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Verkehrsunfall und fehlendem Nachweis von StVO-Verstößen

Landgericht Passau v. 20.05.2021:
Zur hälftigen Schadensteilung bei unaufklärbarem Unfallhergang und widerrufenem Schuldanerkenntnis

Landgericht Ansbach v. 06.05.2021:
Zur Haftungsverteilung bei ungeklärtem Verkehrsunfallhergang und Abwägung der Betriebsgefahren

OLG Köln v. 11.01.2021:
Zur Haftungsabwägung und Betriebsgefahr bei unaufklärbarem Unfallhergang

OLG Hamm v. 07.01.2021:
Vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr des Auffahrenden bei Abbiegen aus linker Fahrspur in Grundstück

Amtsgericht Rheine v. 12.11.2020:
Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfall: Indizienbeweis der Unfallverursachung ohne Zeugen

Landgericht Aachen v. 16.09.2020:
Schadensersatzanspruch bei unklarem und widersprüchlichem Vortrag zum Unfallhergang

OLG Düsseldorf v. 30.06.2020:
Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall mit streitigem Hergang und Anforderungen an den Nachweis von Vorschäden

BGH v. 27.10.2020:
Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen Haftpflichtversicherer und Halter bei ungeklärtem Unfallhergang und 100%iger Haftung gegenüber der Sicherungseigentümerin.

Amtsgericht Wuppertal v. 07.11.2019:
Zur Beweislast bei Verkehrsunfall ohne Berührung und Würdigung von Zeugenaussagen mit Eigeninteresse

Amtsgericht Witten v. 11.04.2019:
Zur fehlenden Haftung der Beklagten nach Verkehrsunfall bei unklarer Verkehrssituation

Amtsgericht Bonn v. 01.08.2018:
Beweislast für Kausalität von Fahrzeugschäden bei Verkehrsunfall

OLG Düsseldorf v. 18.12.2018:
Auffahrunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei möglichem Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden

Amtsgericht Wuppertal v. 26.09.2017:
Zur Beweislast des Geschädigten für den Unfallhergang und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

Amtsgericht Köln v. 24.07.2017:
Haftungsverteilung bei ungeklärtem Fahrspurwechselunfall

Amtsgericht Köln v. 13.09.2016:
Zur Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Unfallhergang an einer Kreuzung und der Bedeutung des Nachzüglervorrangs

Amtsgericht Köln v. 19.08.2016:
Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Fahrspurwechsel und gleichwertiger Betriebsgefahr

Amtsgericht Langenfeld v. 16.08.2016:
Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit nicht mehr aufklärbarem Verlauf und zum Umfang des ersatzfähigen Schadens

Landgericht Wuppertal v. 24.07.2018:
Zum Bestreiten mit Nichtwissen durch den Haftpflichtversicherer bei der Unfallbeteiligung des Versicherungsnehmers

Landgericht Duisburg v. 27.03.2018:
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach streitigem Überhol- und Bremsvorgang; Anforderungen an die Unabwendbarkeit

OLG Hamm v. 23.05.2016:
Zur Beweislast des Geschädigten für den Unfallhergang bei widersprüchlichen Angaben zum Kerngeschehen und Schadensbild

Landgericht Köln v. 07.09.2017:
Zur unterlassenen Parteianhörung im Verkehrsunfallprozess und Haftungsverteilung bei ungeklärtem Spurwechsel

Landgericht Münster v. 29.08.2017:
Beweislast für die Identifizierung des unfallbeteiligten Fahrzeugs im Begegnungsverkehr

Landgericht Wuppertal v. 10.05.2017:
Zur hälftigen Haftung bei unaufklärbarem Unfallhergang und fehlender Verwirklichung der Betriebsgefahr eines Motorrads

Landgericht Bielefeld v. 23.03.2017:
Verkehrsunfall mit Müllfahrzeug: Haftung bei hoheitlichem Handeln und unklarem Hergang

Landgericht Münster v. 01.06.2023:
Zur Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Überholen und Beweiswert von Zeugenaussagen vs. Sachverständigengutachten

Amtsgericht Essen v. 29.03.2023:
Haftungsabwägung bei Kollision zwischen Linksabbieger und Geradeausfahrer im Kreuzungsbereich

Amtsgericht Köln v. 02.11.2022:
100%ige Tierhalterhaftung bei Kollision mit Pferd: Beweiswürdigung zu Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 27.12.2023:
Zur Haftung des Halters bei Kollision in der Waschstraße durch Aufschieben eines Fahrzeugs

OLG Hamm v. 16.05.2023:
Zur Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 BGB bei Unklarheiten im Erwerbsgeschäft und zur Beweislast für die Einwilligung in einen Verkehrsunfall.

OLG Hamm v. 06.03.2023:
Zum Nachweis des Unfallhergangs durch den Geschädigten und der Kollisionsabsprache durch den Haftpflichtversicherer

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 05.01.2023:
Substantiierungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Bestreiten des Unfallhergangs; Beweislast für Unfallmanipulation

OLG München v. 23.03.2022:
Haftung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel; Beweiswürdigung von Zeugenschätzungen

Landgericht Ansbach v. 25.10.2021:
Beweiswert eines Schuldbekenntnisses an der Unfallstelle bei berührungslosem Unfall und Haftungsabwägung

Landgericht Münster v. 09.03.2020:
Haftungsausschluss für E-Scooter nach § 8 Nr. 1 StVG und Beweislast bei fehlendem Verschulden des E-Scooter-Fahrers

Landgericht Essen v. 03.02.2020:
Beweis eines Verkehrsunfalls trotz Manipulationsvorwurf; Anforderungen an die Aktivlegitimation des Klägers

Landgericht Bochum v. 11.12.2019:
Zur Beweislast für einen Verkehrsunfall bei manipuliertem Unfallgeschehen

OLG Hamm v. 10.04.2018:
Beweislast für Unfallhergang und Kausalität von Schäden bei Vorschäden

Landgericht Essen v. 25.02.2019:
Fehlender Nachweis eines behaupteten Verkehrsunfalls in Belgien

Landgericht Koblenz v. 11.06.2026:
Zur Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall durch Ölspur und Kontrollverlust; Beweislast für Unabwendbarkeit und unangepasste Geschwindigkeit

Landgericht Bonn v. 25.05.2018:
Zur Darlegungslast bei Vorschäden und Altschäden nach Verkehrsunfall und fehlender Schätzungsgrundlage

Landgericht Münster v. 20.09.2017:
Zum Nachweis eines verabredeten Verkehrsunfalls bei Auffälligkeiten im Event-Data-Recorder (EDR)

Landgericht Köln v. 16.05.2017:
Zur richterlichen Überzeugungsbildung bei Spurwechselunfällen und der Würdigung mittelbarer Tatsachen

OLG Hamm v. 03.12.2025:
Anscheinsbeweis bei Fahrstreifenwechsel: Kein Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden; vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr

Landgericht Bielefeld v. 17.04.2024:
Zum Anscheinsbeweis bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel und der Abwägung der Haftungsquoten

Amtsgericht Recklinghausen v. 18.01.2024:
Zum Schadensersatzanspruch nach Kollision beim Rangieren aufgrund glaubhafter Zeugenaussage

OLG Hamm v. 09.05.2023:
Zum Beweis des Zurechnungszusammenhangs bei berührungslosem Unfall im Querverkehr und der Pflicht zum Hineintasten

Landgericht München v. 24.10.2022:
Haftung des Fahrzeugführers nach § 18 Abs. 1 StVG und Entlastungsbeweis bei Verkehrsunfall

Landgericht Amberg v. 21.12.2021:
Zur Mithaftung des Überholenden bei unklarer Verkehrslage durch unsicheres Fahrverhalten und Falschblinken des Vorausfahrenden

Amtsgericht Pfaffenhofen v. 24.09.2021:
Zur Beweiswürdigung von Parteianhörung und Zeugenaussage im Verkehrsunfallprozess; Waffengleichheit

OLG Hamm v. 18.12.2018:
Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG bei Unfall ohne direkten Kontakt; Pflichten im Begegnungsverkehr auf schmaler Fahrbahn

Landgericht Bonn v. 27.12.2019:
Alleinige Haftung des Auffahrenden bei Verkehrsunfall auf Parkplatz; Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

OLG Düsseldorf v. 05.06.2018:
Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge bei beidseitiger Vermeidbarkeit einer Kollision nach § 17 StVG

Landgericht Arnsberg v. 28.06.2018:
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten eines Unfallrekonstruktionsgutachtens im Zivilprozess bei Verstoß gegen Rechtsfahrgebot

Landgericht Bielefeld v. 17.05.2018:
Zum Beweis eines gefährlichen Fahrmanövers und des Anscheinsbeweises bei einem berührungslosen Unfall

Amtsgericht Hattingen v. 29.05.2024:
Haftungsverteilung bei Kollision während Fahrbahnverengung und nicht abgeschlossenem Spurwechsel

Landgericht Köln v. 07.08.2018:
Hälftige Haftungsteilung bei unaufklärbarem Unfallhergang; zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen und aussagepsychologischen Fehlerquellen.

OLG Hamm v. 17.04.2018:
Zum Beweismaß für den Unfallhergang nach Ort und Zeit

Amtsgericht Höxter v. 21.01.2015:
Zur Haftungsverteilung bei unklarer Unfallursache, 130%-Grenze bei Reparaturkosten und Erstattungsfähigkeit frustrierter Aufwendungen

Landgericht Arnsberg v. 11.09.2014:
Haftungsverteilung bei Motorradunfall mit unklarem Hergang und Kollision auf der Gegenfahrbahn

Amtsgericht Witten v. 19.08.2014:
Beweislast bei unaufklärbarem Verkehrsunfall; Verweisung auf günstigere Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung

Landgericht Hagen v. 30.05.2014:
Zur Kausalität von Unfallschäden bei Vorschäden und unzureichendem Nachweis der vollständigen Vorreparatur

Amtsgericht Münster v. 07.03.2014:
Zur Beweiswürdigung der Unfallverursachung bei bestrittenem Kontakt nach Wendemanöver

Amtsgericht Herne v. 20.01.2015:
Zur Darlegungslast bei Vorschäden im Verkehrsunfallrecht

Landgericht Dortmund v. 08.01.2014:
Zum Nachweis von Eigentum und Schadensabgrenzung bei Verkehrsunfall mit Vorschäden

Amtsgericht Neuss v. 03.07.2013:
Haftungsteilung bei unklarem Unfallhergang und nicht nachweisbarem Verschulden

Landgericht Wuppertal v. 09.06.2011:
Zur Haftungsverteilung bei ungeklärtem Unfallhergang und voller Erstattung von Sachverständigenkosten trotz Mithaftung

Amtsgericht Oberhausen v. 14.06.2013:
Zur Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Unfallgeschehen zwischen Pkw und Sattelzug auf der Autobahn

Landgericht Essen v. 10.06.2013:
Zur Beweislast des Geschädigten bei unklarem Unfallhergang und Vorschäden am Fahrzeug

Amtsgericht Köln v. 31.05.2013:
Zur Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Verkehrsunfallhergang ('Wort gegen Wort')

Amtsgericht Paderborn v. 29.04.2013:
Zur Haftungsverteilung bei unklarem Unfallhergang und unbeweisbaren Fahrfehlern

Landgericht Münster v. 17.04.2013:
Kettenauffahrunfall: Beweislast für Unabwendbarkeit und Schadenszuordnung bei unklarer Kollisionsreihenfolge

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr v. 13.11.2012:
Zum Ausschluss der Haftung nach StVG bei Fahrradunfall und zur Beweislast im Deliktsrecht bei unaufklärbarem Unfallgeschehen

Amtsgericht Wuppertal v. 18.10.2012:
Zur Beweiswürdigung bei wechselhaftem Aussageverhalten eines Zeugen im Verkehrsunfallprozess

Amtsgericht Aachen v. 31.08.2012:
Zur Beweislast und Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei fehlender Mitwirkung des Klägers an der Sachaufklärung

Landgericht Arnsberg v. 29.08.2012:
Zur Beweislast des Klägers für das Vorliegen eines berührungslosen Verkehrsunfalls und die Kausalität der Schäden

Landgericht Dortmund v. 01.08.2012:
Haftungsverteilung bei gleichzeitigem Fahrstreifenwechsel und unaufklärbarem Verschulden

Amtsgericht Düsseldorf v. 05.07.2012:
Hälftige Schadensteilung bei ungeklärtem Unfallhergang im Kreuzungsbereich

Amtsgericht Düsseldorf v. 22.03.2012:
Zur Haftung bei unaufklärbarem Verkehrsunfall zwischen Pkw und Fußgänger an einer ampelgeregelten Kreuzung

Landgericht Kleve v. 17.02.2012:
Haftung nach Verkehrsunfall: Keine Anrechnung der Betriebsgefahr bei unbewiesener Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Amtsgericht Düsseldorf v. 22.07.2011:
Haftungsverteilung bei unklarem Unfallhergang an einer Fahrbahnverengung; Anwendung von § 1 Abs. 1 StVO statt § 7 Abs. 4 StVO

Landgericht Bochum v. 21.06.2011:
Gefährdungshaftung bei Verkehrsunfall mit nur einem Kraftfahrzeug; Beweislast für Mitverschulden des Geschädigten

Amtsgericht Duisburg v. 09.06.2011:
Haftungsverteilung bei ungeklärtem Überholunfall; Beweiswert von Zeugenaussagen zur Fahrzeugposition

Landgericht Essen v. 20.04.2011:
Zur Abweisung einer Klage wegen unschlüssiger Unfallschilderung bei widersprüchlichen Angaben zum Unfallzeitpunkt

OLG Düsseldorf v. 15.03.2011:
Keine Haftung der Verkehrsopferhilfe bei ungeklärter Unfallursache durch angebliche Ölspur

Landgericht Essen v. 16.12.2010:
Anforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls bei Ungereimtheiten und Verdacht auf Betrug

Amtsgericht Düsseldorf v. 10.11.2010:
Zur Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers bei der Schadensregulierung und dem Ermessen bei unaufklärbarem Unfallhergang

Amtsgericht Düsseldorf v. 05.11.2010:
Kein Ausschluss der Kaskoversicherung bei unbewiesenem Sekundenschlaf und grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers

Amtsgericht Recklinghausen v. 14.05.2013:
Zur Beweiswürdigung bei Verkehrsunfallschaden und nachteiliger Berücksichtigung von Beweisvereitelung

Landgericht Essen v. 18.03.2013:
Zur Beweisführung bei bestrittenem Verkehrsunfall und mangelhaften Zeugenaussagen im Zivilprozess

Amtsgericht Münster v. 06.03.2013:
Zum Beweis des Ursachenzusammenhangs bei einem berührungslosen Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und abbiegendem Pkw

Landgericht Bochum v. 17.01.2013:
Zur Entkräftung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB bei unzureichendem Sachvortrag zum Erwerb

Landgericht Essen v. 17.12.2012:
Darlegungslast des Geschädigten bei Vorschäden und bestrittener Aktivlegitimation nach Verkehrsunfall

Landgericht Münster v. 12.12.2012:
Zur Klageabweisung bei Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall und unzureichendem Vortrag zu Vorschäden

Amtsgericht Düsseldorf v. 02.11.2012:
Zur Beweislast für die Ursächlichkeit eines Steinschlagschadens durch einen Lkw

Landgericht Hagen v. 17.07.2012:
Klageabweisung wegen fehlenden Eigentumsnachweises und unglaubwürdiger Zeugen bei Verkehrsunfallschaden

Amtsgericht Düsseldorf v. 16.07.2012:
Zur Beweislast des Geschädigten bei Steinschlag durch vorausfahrendes Fahrzeug

Amtsgericht Gladbeck v. 11.07.2012:
Zur Darlegung und Reparatur von Vorschäden bei einem Verkehrsunfall

Landgericht Essen v. 15.06.2012:
Zur Darlegungslast bei Vorschäden am Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Mettmann v. 08.05.2012:
Beweislast für Unfallereignis und Schadenseintritt bei behaupteter Fahrzeugberührung

Landgericht Wuppertal v. 22.03.2012:
Schadensteilung bei Kollision während Fahrstreifenwechsels zum Parken und unklarer Verkehrslage

Amtsgericht Essen v. 16.03.2012:
Zur Darlegungs- und Beweislast des Klägers bei Vorschäden und verkauftem Unfallfahrzeug

OLG Düsseldorf v. 06.09.2011:
Kein Schadensersatz bei fehlender Abgrenzbarkeit von Vorschäden und Neuschäden trotz Kollisionsnachweis

Landgericht Köln v. 10.02.2010:
Zum Nachweis eines unfreiwilligen Verkehrsunfalls bei Indizien für einen gestellten Unfall

Landgericht Köln v. 20.01.2010:
Zur Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Unfallhergang zwischen Pkw und Straßenbahn unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr.

Amtsgericht Düsseldorf v. 15.10.2009:
Zur Haftungsverteilung bei unaufklärbarem Unfallhergang zwischen geparktem Pkw und vorbeifahrendem Lkw

Amtsgericht Aachen v. 01.10.2009:
Hälftige Schadensteilung bei unaufklärbarem Unfallhergang nach Auffahrunfall oder Spurwechsel

OLG Köln v. 19.08.2009:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall in Engstelle mit parkenden Fahrzeugen und Gegenverkehr

Landgericht Bonn v. 02.05.2009:
Zum fehlenden Nachweis eines Mitverursachungsbeitrags des Beklagten bei einem Verkehrsunfall mit Fahrrad und Pkw

Amtsgericht Köln v. 20.08.2008:
Klageabweisung bei fehlenden Angaben zu Vorschäden und teilweiser Inkompatibilität der Schäden

Amtsgericht Herne v. 29.05.2008:
Hälftige Haftung bei unaufklärbarer Vorrangfrage an einer Ampelkreuzung

Amtsgericht Solingen v. 22.04.2008:
Zur Haftungsverteilung bei ungeklärtem Verkehrsunfallhergang und Berücksichtigung der Betriebsgefahr

Landgericht Bonn v. 18.02.2008:
Zum Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall mit plötzlichem Bremsmanöver und Auffahrunfällen

OLG Hamm v. 20.02.2008:
Zur Beweislastverteilung bei Wildunfall in der Fahrzeugteil- und Vollkaskoversicherung

Landgericht Bonn v. 29.01.2008:
Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kein Mitverschulden ohne Nachweis eines unfallursächlichen Verstoßes; fiktive Abrechnung von UPE und Verbringungskosten

Landgericht Dortmund v. 31.10.2007:
Zum fehlenden Unabwendbarkeitsnachweis bei Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten und gesamtschuldnerischer Haftung

Amtsgericht Neuss v. 05.01.2006:
Hälftige Haftung bei unaufklärbarem Verkehrsunfall an Ampelkreuzung und unbewiesenem Rotlichtverstoß

OLG Düsseldorf v. 14.03.2007:
Zur Haftung des Frachtführers nach CMR bei Verkehrsunfall und Beweiswert des Polizeiprotokolls

Landgericht Düsseldorf v. 08.12.2006:
Zur Mithaftung des Abbiegenden bei Kollision mit Überholendem und Beweislast für Rückschaupflicht

Amtsgericht Krefeld v. 11.07.2008:
Zur Haftung beim Hochschleudern eines Gegenstands auf der Autobahn durch ein vorausfahrendes Fahrzeug und unabwendbares Ereignis

Landgericht Bielefeld v. 14.08.2008:
Verlust des Schadensersatzanspruchs bei Geltendmachung von nicht unfallbedingten Schäden

Amtsgericht Blomberg v. 19.07.2005:
Zur Haftung bei unaufklärbarem Begegnungsunfall im Gegenverkehr; hälftige Haftung beider Unfallbeteiligten

Amtsgericht Düsseldorf v. 13.06.2005:
Zum Nachweis der Unfallursächlichkeit bei Kollision Pkw-Fahrrad auf Fußgängerüberweg; keine Haftung des Radfahrers bei Schrittgeschwindigkeit.

Amtsgericht Euskirchen v. 31.05.2005:
Zum Nachweis der Kausalität von Steinschlagschäden durch Überholvorgang auf Splittfläche bei Verkehrsunfall

Amtsgericht Aachen v. 10.05.2005:
Zur Beweislast für Unfallbeteiligung und Kausalität von HWS-Verletzungen bei geringer Kollisionsgeschwindigkeit

Amtsgericht Krefeld v. 06.01.2005:
Zur Haftung bei berührungslosem Verkehrsunfall: Anforderungen an den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs

Amtsgericht Köln v. 13.03.2008:
Zur Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall in beidseitig verengter Fahrbahn

Amtsgericht Krefeld v. 06.10.2006:
Zum Ausschluss des Schadenersatzanspruchs bei verschwiegenen oder bestrittenen nicht kompatiblen Vorschäden nach Verkehrsunfall

Landgericht Münster v. 18.04.2007:
Haftung bei Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Pkw in unübersichtlicher Kurve

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr v. 02.06.2005:
Beweislast für Vorsatz beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort; Wahrnehmbarkeit einer Kollision.

OLG Düsseldorf v. 14.08.2006:
Zur Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall zwischen aus Grundstück Ausfahrendem und Motorradfahrer ohne nachweisbares Verschulden

OLG Düsseldorf v. 06.03.2006:
Zur Haftung des Straßenbahnführers bei Kollision mit einem Pkw im Gleisbereich und zur Würdigung widersprüchlicher Zeugenaussagen

Landgericht Bonn v. 30.06.2005:
Zur Haftungsquote bei unaufklärbarem Kollisionshergang zwischen vorwärts und/oder rückwärts fahrenden Fahrzeugen; Anscheinsbeweis

OLG Hamm v. 18.08.2005:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision während Überholvorgang bei ungeklärtem Unfallhergang; zum Restwert und Anmeldekosten.

Landgericht Halle v. 09.08.2013:
Kfz-Halter

Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz v. 20.04.2005:
Bagatellschadensgrenze (SV-Kosten)

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken v. 14.07.2004:
Gestellter Unfall

OLG Celle v. 20.03.2003:
Kilometerzähler

OLG Köln v. 06.11.2003:
Beleuchtung (Fahren ohne ...)

OLG Hamm v. 29.09.2003:
"So-Nicht-Unfall"

OLG Hamm v. 12.04.2002:
Teilungsabkommen

Amtsgericht Bochum v. 28.02.2002:
Unkostenpauschale

Landgericht Detmold v. 19.04.2000:
Eigenreparatur

OLG Hamm v. 22.03.2000:
Gestellter Unfall

OLG Hamm v. 24.02.1999:
Richtgeschwindigkeit

OLG Köln v. 11.11.1994:
Legalzession

Landgericht Lübeck v. 06.10.2022:
Unklare Verkehrslage

Amtsgericht Lübeck v. 02.02.2023:
Kreisverkehr

Thüringer Oberlandesgericht v. 18.05.2017:
Unklare Verkehrslage

OLG Frankfurt am Main v. 09.06.2020:
Anscheinsbeweis und Auffahrunfall

OLG Frankfurt am Main v. 06.02.2015:
"So-Nicht-Unfall"

KG v. 27.06.2018:
Verbringungskosten (Lackiererei)

Hanseatisches Oberlandesgericht v. 13.03.2017:
Rechtsfahrgebot

Amtsgericht Frankenthal v. 01.09.2016:
Fahrzeugbeleuchtung

Amtsgericht Frankfurt am Main v. 22.04.2021:
E-Scooter

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