Das Verkehrslexikon
Schmerzmittel Ibuprofen
Schmerzmittel Ibuprofen
Ibuprofen ist ein Medikament; es gehört zur Gruppe der Antirheumatika. Eingesetzt wird es zur Schmerzlinderung und zur Behandlung von Entzündungen und Fieber.
Das Mittel kann die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen.
Wird bei einer Blutentnahme im Serum Ibuprofen gefunden, kann regelmäßig auf den Konsum von Opiaten geschlossen werden, so dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.
Gliederung:
Allgemeines:
Stichwörter zum Thema Drogen
Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei nur einmaligem Konsum harter Drogen (außer Cannabis)
Schmerztherapie und Drogen als Medizin
Drogensubstanzen
VGH München v. 11.05.2011:
Der Hinweis des Betroffenen auf eine seit über 20 Jahren bestehende schmerzhafte Fußerkrankung und die deswegen durchgeführte Schmerztherapie, in deren Rahmen ihm zwischen 2005 und 2010 Tramadol, Ibuprofen und Nomavinzulfon verordnet worden seien, ändert nichts an der Annahme eines Regelfalls der Fahrungeeignetheit, wenn außerdem vom Konsum von Morphin und Codein auszugehen ist, weil zwischen diesen Betäubungsmitteln und den früher eingenommenen Medikamenten kein Zusammenhang besteht.
VG Saarlouis v. 14.06.2011:
Werden im Blutserum des Betroffenen außer Alkohol auch die Medikamente Ibuprofen und Diclofenac vorgefunden, ist seine Einlassung, es habe sich um eine einmalige Einnahme während einer schmerzhaften und mit Blutungen verbundenen urologischen Behandlung am Morgen des Vorfallstages gehandelt, unglaubwürdig, weil nach den Angaben des Herstellers die beiden Medikamente nicht für die vom Betroffenen angeführten medizinische Maßnahmen eingesetzt werden.
VG Lüneburg v. 18.12.2018:
Ergeben sich bei der Blutentnahme eines Betroffenen 67,7 ng/ml Codein und zusätzlich positive Befunde von Morphin, ist die Fahrerlaubnis des Betroffenen wegen Konsums von Opiaten und der sich daraus ergebenden Fahrungeeignetheit zu entziehen. Seine spätere Einlassung, während eines längeren Zeitraums regelmäßig die Schmerzmittel Voltaren Salbe sowie Ibuprofen sowie Paracetamol eingenommen zu haben, ist unglaubwürdig, wenn er auf Fragen der Ärztin bei der Fahreignungsbegutachtung ausdrücklich versichert hat, keinerlei Medikamente regelmäßig einzunehmen.
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