Das Verkehrslexikon
Unfälle in Kurven -Kurvenunfälle
Unfälle in Kurven
Gliederung:
Weiterführende Links:
Das Schneiden von Kurven beim Ein- oder Abbiegen
Begegnungsunfall - Annäherung an Engstellen mit Gegenverkehr
Schmale Straße - enger Straßenteil
Auffahren auf Hindernisse
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Allgemeines:
OLG Koblenz v. 04.10.2005:
Die Prüfung der Unabwendbarkeit darf sich nicht auf die Frage beschränken, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein "Idealfahrer" reagiert hat, vielmehr ist sie auf die weitere Frage zu erstrecken, ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre. Eine übermäßige Bremsreaktion gegenüber einem entgegen kommenden Fahrzeug, das in einigem Abstand vor der späteren Unfallstelle eine Kurve geschnitten hatte, bis zur Kollision aber wieder auf seine Fahrspur zurückgekehrt war, steht der Annahme der Unabwendbarkeit des Unfalls entgegen.
OLG Koblenz v. 07.11.2005:
Ein Kraftfahrer darf in einer unübersichtlichen Kurve an einem liegen gebliebenen Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn vorbeifahren, jedoch nur, wenn er dabei besondere Vorsicht walten lässt. Er muss sich darauf einstellen, bei Gegenverkehr sofort anhalten, ausweichen oder die Gegenfahrbahn räumen zu können. Reagiert er trotz besonders langsamer Fahrweise nicht auf ein entgegen kommendes Fahrzeug innerhalb einer möglichen Reaktionszeit, dann trifft ihn ein erhebliches Mitverschulden an der Kollision.
VG Düsseldorf v. 01.12.2020:
Das Halteverbot im Bereich einer scharfe Kurve im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO ist nicht daran geknüpft, ob ein Begegnungsverkehr stattfindet, so dass es auch in einer Einbahnstraße gilt.
OLG Düsseldorf v. 20.04.2021:
Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungs-verteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt.
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