Das Verkehrslexikon

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Private Verkehrszeichen - Privatschilder

Private Verkehrszeichen - Privatschilder




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Einleitung:


Die Wirksamkeit privater Verkehrsschilder ist umstritten. Während nach einer Meinung derartige Schilder unzulässig seien, soweit sie amtlichen Verkehrzeichen gleichen, entfalten sie nach anderer Auffassung dort, wo viel Verkehr stattfindet, eine gewisse normative Verhaltenserwartung.



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Weiterführende Links:


Verkehrszeichen - Verkehrsschilder - Verkehrseinrichtungen - verkehrsrechtliche Anordnungen

Zusatzzeichen - Zusatzschilder

Anfechtung von Verkehrszeichen und Vorgehen gegen Verkehrsschilder

Nichtigkeit von Verkehrszeichen

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

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Allgemeines:


OVG Bautzen v. 03.08.2018::
Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 StVO dürfen Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 StVO i. V. m. den Anlagen 1 bis 4) glichen, mit ihnen verwechselt werden könnten oder deren Wirkung beeinträchtigen könnten, auch auf Privatwegen nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken könnten. Derartige Auswirkungen ergeben sich, wenn auf einem nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Weg mit Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich öffentlicher Verkehr durch einen nicht näher bestimmten Personenkreis stattfindet.

LG Saarbrücken v. 23.12.2020:
Der Regelungsgehalt eines von dem Betreiber eines Parkhauses verwendeten Verkehrszeichen – hier: Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) –, ist jedenfalls im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO zu beachten und konkretisiert die zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen.



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