Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Die Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung und das Schiedsverfahren




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines



Weiterführende Links:


Rechtsschutzversicherung

Die verschiedenen Rechtsschutz-Pakete

Die Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung und das Schiedsverfahren

Rechtsschutzversicherung und Dieselskandal



- nach oben -



Allgemeines:


Die Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung

Der Stichentscheid nach den ARB 75

Das den Stichentscheid ersetzende Schiedsverfahren nach den ARB 94

LG Hannover v. 13.05.2005:
Ist in einem Stichentscheid für den Rechtsschutzversicherer die Sach- und Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt worden, ist der Rechtsschutzversicherer hieran nicht gebunden. Der Rechtsschutzversicherer hat auch dann die Kosten für die Erstellung des Stichentscheides zu tragen, unabhängig vom Ergebnis des Stichentscheides.

LG Düsseldorf v. 18.06.2009:
1.  § 158 n VVG a.F. erfasst ausweislich seines Wortlautes Meinungsverschiedenheiten über die Erfolgsaussicht und die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung. Demnach sind im Falle der Ablehnung der Leistungspflicht durch den Versicherer - weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei - Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über die Erfolgsaussichten oder die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung per Stichentscheid gemäß § 158 n VVG a.F. beizulegen.

2.  § 158 n VVG a.F. ist angelehnt an § 114 ZPO, der die Voraussetzungen, unter denen einer wirtschaftlich schwachen Person Prozesskostenhilfe gewährt wird, regelt. Die Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO wird dann angenommen, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwillig handelt deshalb, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem er von vornherein annehmen muss, dass er für ihn der kostspieligere ist. Die Frage der Kostenintensität einer bestimmten prozessualen Art der Rechtsverfolgung im Vergleich zur Kostenintensivität einer anderen prozessualen Art der Rechtsverfolgung spielt daher für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter dem Aspekt der Mutwilligkeit eine Rolle. Insbesondere kann das Anstrengen eines neuen Prozesses - statt Erweiterung einer bereits anhängigen Klage - den Tatbestand der Mutwilligkeit begründen.

3.  Durch die Anlehnung des § 158 n VVG a.F. an § 114 ZPO muss dies gleichermaßen auch für die Regelung des § 158 n VVG a.F. gelten. Auch hier stellt die Frage der Kostenintensivität einer bestimmten prozessualen Art der Rechtsverfolgung im Vergleich zur Kostenintensivität einer anderen prozessualen Art der Rechtsverfolgung eine Frage der Mutwilligkeit derselben dar und ist daher einem Stichentscheid im Sinne des § 158 n VVG a.F. zugänglich, darüber hinaus sogar wegen § 158 o VVG a.F., der eine Abweichung von der Regelung des § 158 n VVG a.F. zu Lasten des Versicherungsnehmers verbietet, einem Stichentscheid verbindlich unterworfen. Ein Stichentscheid wird demnach im Falle der Deckungsablehnung verpflichtend für die Frage, welche prozessuale Art der Rechtsverfolgung weniger kostenintensiv ist.

LG Düsseldorf v. 09.03.2017:
1.  Hinreichende Erfolgsaussichten sind gegeben, wenn im Hinblick auf den Abgasskandal sowohl bzgl. der Ansprüche gegen den Händler als auch den Fahrzeughersteller zumindest eine gleich hohe Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Verfahrensausgang besteht.

2.  Der Abgasskandal, von dem unzählige Fahrzeuge betroffen sind, wirft diverse schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen auf, die bislang in der Rechtsprechung nicht geklärt sind. Es besteht wegen der beabsichtigten Rechtsverfolgung sowohl gegen den Händler, als auch gegen die VW-AG eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Ausgang für die klagende Partei. Es ist ohne weiteres jedenfalls vertretbar, anzunehmen, dass der klagenden Partei Schadensersatzansprüche gegen die Vertragshändlerin oder die W AG zustehen. Es besteht weiterhin die zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang des Vorgehens gegen die VW-AG aus § 826 BGB wie für einen negativen Ausgang.

OLG Hamm v. 30.01.2026:
Zur Herabsetzung der Anforderungen an einen Stichentscheid in der Rechtsschutzversicherung bei unzureichender Ablehnungsbegründung

OLG Hamm v. 12.06.2023:
Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für deliktische Schadensersatzansprüche bei Abgasmanipulationen und Anforderungen an den Stichentscheid

OLG Hamm v. 13.04.2023:
Anforderungen an einen Stichentscheid im Rechtsschutzfall bei manipulierter Abgassteuerung und der Rechtsschutzfallbeginn

Landgericht Dortmund v. 09.12.2021:
Rechtsschutzversicherung: Deckungsumfang bei Dieselgate-Klagen und Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid

OLG Hamm v. 11.06.2021:
Zur Mutwilligkeit der Interessenwahrnehmung bei Rechtsschutzversicherung trotz Deckungszusage im Dieselskandal

Landgericht München v. 10.07.2025:
Zur Anwaltshaftung bei objektiver Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung in einem Dieselgate-Spätkauffall

OLG Köln v. 26.11.2024:
Zur Deckungsablehnung im Dieselskandal bei Verkehrsrechtsschutz für später erworbene Fahrzeuge und fehlender Bindungswirkung des Stichentscheids

Landgericht Köln v. 20.12.2023:
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für Dieselskandal-Klagen; Unverzüglichkeit der Deckungsablehnung

Landgericht Bonn v. 19.12.2023:
Anspruch auf Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für Klage gegen Fahrzeughersteller wegen unzulässiger Abschalteinrichtung (EA288)

BGH v. 13.11.2024:
Zur Berücksichtigung späterer höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung

BGH v. 16.10.2024:
Zur Ablehnung von Deckungsschutz für Berufung im Dieselskandal bei fehlender Erfolgsaussicht zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung

OLG München v. 21.03.2022:
Zur Substantiierung einer Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer bei Abgasmanipulationsvorwürfen gegen BMW

Landgericht Bonn v. 06.02.2024:
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für Schadensersatzansprüche aus Fahrzeugkauf und Bindung an Stichentscheid

Landgericht Köln v. 24.01.2024:
Zur Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verspäteter Ablehnung von Schadensersatzansprüchen aus Fahrzeugkauf

Landgericht Dortmund v. 01.06.2022:
Rechtsschutzversicherung: Erfolgsaussicht einer Klage im Abgasskandal und Bindungswirkung eines Stichentscheids

Landgericht Düsseldorf v. 20.11.2017:
Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für Gewährleistungsansprüche auf Neulieferung nach Fahrzeugkauf

Landgericht Düsseldorf v. 06.10.2017:
Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für Gewährleistungsansprüche nach Fahrzeugkauf im Abgasskandal

Landgericht Düsseldorf v. 06.10.2017:
Zum Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung bei Gewährleistungsansprüchen im Abgasskandal

Landgericht Düsseldorf v. 06.10.2017:
Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung bei Gewährleistungsansprüchen aus Fahrzeugkauf; Anrechnung von Gebrauchsvorteilen

Landgericht Düsseldorf v. 06.10.2017:
Zum Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung bei Gewährleistungsansprüchen im Abgasskandal

Landgericht Paderborn v. 31.08.2017:
Zur Kostenfreistellung für einen Stichentscheid im Rechtsschutzversicherungsrecht bei Ablehnung der Deckung im VW-Abgasskandal

Landgericht Düsseldorf v. 09.03.2017:
Zur Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei fehlerhaftem Hinweis nach § 128 Abs. 2 VVG und unzulässiger Fristsetzung

BGH v. 25.03.2026:
Verkehrsrechtsschutz: Deckung bei Schadensersatzansprüchen wegen Fahrzeugkaufs mit unzulässiger Abschalteinrichtung und Unklarheitenregel

Landgericht Köln v. 10.11.2016:
Zum Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung für Zweitkäufer im VW-Abgasskandal und die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die VW AG.

Landgericht Köln v. 22.06.2016:
Zum Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für Klage im 'X-Skandal' nach § 826 BGB

Landgericht Hagen v. 28.05.2025:
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für Nichtzulassungsbeschwerde in Dieselklage; Anforderungen an Stichentscheid

OLG Düsseldorf v. 01.04.2025:
Zum Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung bei Klagen im Abgasskandal

Landgericht Düsseldorf v. 23.08.2023:
Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Diesel-Abgas-Problematik; Anforderungen an Ablehnungsschreiben und Erfolgsaussichten

Landgericht Düsseldorf v. 22.12.2022:
Rechtsschutzversicherung: Deckungspflicht bei Klagen wegen Abgasmanipulation und Bewertung der Erfolgsaussichten

Landgericht Düsseldorf v. 24.06.2022:
Rechtsschutzversicherung: Keine Deckungszusage bei fehlender Erfolgsaussicht einer Klage gegen Daimler AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtung.

Landgericht Düsseldorf v. 30.03.2022:
Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Diesel-Abgas-Klagen (N47-Motor): Anforderungen an Erfolgsaussicht

Landgericht Krefeld v. 23.03.2022:
Zur Bindungswirkung eines Stichentscheids im Rechtsschutzversicherungsrecht bei Deckungsstreitigkeiten wegen Diesel-Abgasmanipulationen

Landgericht Düsseldorf v. 19.01.2022:
Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage für Berufung im Diesel-Abgasskandal bei Mercedes-Fahrzeug

Landgericht Arnsberg v. 17.12.2021:
Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung für Klage wegen Abgasmanipulation und Thermofenster

Landgericht Arnsberg v. 08.09.2017:
Zur Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Ansprüchen aus dem Abgas-Skandal und der Bindungswirkung des Stichentscheids

Amtsgericht Düsseldorf v. 17.10.2016:
Zur Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Ansprüchen aus dem VW-Abgasskandal und Kosten des Stichentscheids

Landgericht Düsseldorf v. 24.03.2016:
Zur Kostenfreistellung durch Rechtsschutzversicherung bei außergerichtlichem Vergleich über Überführungskosten beim Autokauf

OLG Hamm v. 20.09.2023:
Erfolgsaussichten Rechtsschutz

OLG Hamm v. 05.05.2023:
Erfolgsaussichten Rechtsschutz

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 08.12.2022:
Erfolgsaussichten Rechtsschutz

OLG Stuttgart v. 13.03.2025:
Deckungsklage

OLG Karlsruhe v. 07.11.2023:
Stichentscheid (Rechtsschutz)

- nach oben -



Datenschutz    Impressum