Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Rechtsschutzversicherung und Dieselskandal

Rechtsschutzversicherung und Dieselskandal





Gliederung:


- Allgemeines




Allgemeines:


Rechtsschutzversicherung

Rechtsprechung zum Themenkomplex „Schummelsoftware“

LG Düsseldorf v. 09.03.2017:

1.  Hinreichende Erfolgsaussichten sind gegeben, wenn im Hinblick auf den Abgasskandal sowohl bzgl. der Ansprüche gegen den Händler als auch den Fahrzeughersteller zumindest eine gleich hohe Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Verfahrensausgang besteht.

2.  Der Abgasskandal, von dem unzählige Fahrzeuge betroffen sind, wirft diverse schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen auf, die bislang in der Rechtsprechung nicht geklärt sind. Es besteht wegen der beabsichtigten Rechtsverfolgung sowohl gegen den Händler, als auch gegen die VW-​AG eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Ausgang für die klagende Partei. Es ist ohne weiteres jedenfalls vertretbar, anzunehmen, dass der klagenden Partei Schadensersatzansprüche gegen die Vertragshändlerin oder die W AG zustehen. Es besteht weiterhin die zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang des Vorgehens gegen die VW-​AG aus § 826 BGB wie für einen negativen Ausgang.

- nach oben -



Datenschutz    Impressum