"Bremst der Fahrer eines vorausfahrenden Pkw das Fahrzeug auf dem BAB-Beschleunigungsstreifen plötzlich ohne verkehrsbedingten Grund scharf ab, um einen Auffahrunfall zu provozieren, kann der Auffahrende auch dann vollen Schadenersatz fordern, wenn er den Auffahrunfall bei äußerster Sorgfalt evtl. hätte verhindern können."
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