Ertönt das Einsatzhorn eines Wegerechtsfahrzeugs, muss der Kfz-Führer, der an einer Kreuzung nach dem Umspringen der LZA auf Grün soeben angefahren ist, damit rechnen, dass sein Vordermann wieder scharf abbremst, um die Kreuzung freizuhalten; er muss sich darauf einstellen und hat bei einem Auffahrunfall den Schaden allein zu tragen.
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