Das Verkehrslexikon
OLG Jena Beschluss vom 27.09.2004 - 1 Ss 112/04 - Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von Diagrammscheiben ist für einen erfahrenen Verkehrsrichter nicht nötig
OLG Jena v. 27.09.2004: Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von Diagrammscheiben ist für einen erfahrenen Verkehrsrichter nicht nötig
Nach herrschender Meinung (Jagusch / Hentschel, StraßenverkehrsR, 32. Aufl., § 57 a StVZO Rdnr. 6 m. Nachw.; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 276) ist es nicht notwendig, die Diagramm-Scheiben durch einen Sachverständigen (insbesondere der Fa. Kienzle) auswerten zu lassen, um sie als Beweismittel gegen den Betroffenen verwenden zu können.
Siehe auch EG-Kontrollgerät - Fahrtenschreiber - Fahrerkarte
Das OLG Jena (Beschluss vom 27.09.2004 - 1 Ss 112/04) hat hierzu folgende Auffassung:
"... Die Diagrammscheibe eines Lkw-Fahrtenschreibers ist grundsätzlich ein geeignetes Beweismittel zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung (s. nur OLG Hamm DAR 2004, 42); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. § 57a StVZO Rdn. 6, jeweils m. w. N.).
Ein erfahrener Verkehrsrichter ist regelmäßig nicht verpflichtet, zur Auswertung des Schaublattes des Fahrtenschreibers einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Auswertung ist jedenfalls dann ohne sachverständige Unterstützung möglich, wenn eine längere Fahrtstrecke mit in etwa gleichbleibender Geschwindigkeit zurückgelegt wurde (so etwa BayObLG zfs 1997, 315). Anders kann es liegen, wenn etwa die Ermittlung von Geschwindigkeitsveränderungen innerhalb einer kurzen Strecke (wenige Meter) und einer kurzen Zeitspanne (wenige Sekunden) gefordert ist (KG Beschlu0 vom 2.5.200, Az: 2 Ss 98/00, 3 Ws (B) 182/00, zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 57a StVZO Rdn. 6).
Der vom AG bei der Bestimmung des Maßes der Geschwindigkeitsüberschreitungen in Abzug gebrachte Toleranzwert von 6 km/h ist nicht zu beanstanden. Selbst wenn der Tatrichter seiner Überzeugungsbildung von der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Schaublatt zugrunde legt, das aus einem nicht geeichten Fahrtenschreiber stammt, wird möglichen Meßungenauigkeiten mit einem Sicherheitsabschlag mit 6 km/h ausreichend Rechnung getragen. ...“