Das Verkehrslexikon
Reflektionsfehlmessungen bei Radargeräten
Reflektionsfehlmessungen bei Radargeräten
Siehe auch Radarmessverfahren
Radarstrahlen sind elektromagnetische Wellen. Als solche werden sie von Metallflächen (zum Teil auch von Betonflächen) reflektiert. Reflektionen elektromagnetischer Wellen sind stets mit Intensitätsverlusten verbunden.
Reflextionsfehlmessungen sind daher umso wahrscheinlicher,
- je höher die Sendefrequenz ist;
- je stärker die Intensität des Radarmessstrahls ist;
- je größer die reflektierende Fläche ist,
- je näher sich die reflektierende Fläche an der Radarantenne des Messfahrzeugs befindet,
- je größer das vom reflektierten Radarmessstrahl fälschlicherweise erfasste störende Fahrzeug ist.
Demnach sind folgende Reflektionsmöglichkeiten denkbar:
- Reflektion des Radarstrahls an einer nicht bewegten größeren Metallfläche oder an einem feinmaschigen Metallgitter
- Reflektion des Radarstrahls am Heck eines sich im Gegenverkehr bewegenden Fahrzeugs
- Reflektion des Radarstrahls an einem sogenannten Triple-Spiegel (Doppelreflexion); der Triple-Spiegeleffekt tritt in der Regel nur bei Geschwindigkeitsmessungen auf, bei denen das Radarmessfahrzeug unter einer Brücke oder in einem Tunnel aufgestellt ist).
Von einer Doppelreflektion spricht man dann, wenn der Radarmessstrahl vom angestrahlten Fahrzeug zu einem ruhenden Gegenstand, von diesem zurück zu demselben Fahrzeug und danach wiederum vom gemessenen Fahrzeug zur Radarantenne gespiegelt wird. Dabei trifft der Radarstrahl zwei Mal auf das fahrende Fahrzeug auf und wird von ihm zweimal reflektiert. Da das Anstrahlen des Fahrzeugs durch den Radarmessstrahl beide Male unter demselben Winkel stattfindet, wird das Fahrzeug — falls eine solche Messung zustandekommt — mit dem doppelten Wert seiner tatsächlichen Geschwindigkeit gemessen. Dieser doppelte Wert kommt dadurch zustande, dass der Radarstrahl, bevor er zurück zur Radarantenne gelangt, zweimal vom fahrenden Fahrzeug reflektiert wird.
Für das Zustandekommen einer Doppelreflektion sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Das gemessene Fahrzeug muss eine relativ flache Heckpartie (bei Heckmessungen) bzw. eine relativ flache Frontpartie (bei Frontmessungen) aufweisen. Nur dann wird ein ausreichend großer Teil der Strahlung vom Fahrzeug reflektiert. Es kommen daher fast nur Omnibusse, Lastwagen, Lieferwagen oder Kombifahrzeuge in Betracht.
- Gegenüber dem Aufstellungsort des Radargerätes muss sich ein Gegenstand befinden, der die von der Heckpartie bzw. Frontpartie des Fahrzeugs reflektierte Strahlung zur Heckpartie bzw. Frontpartie das Fahrzeugs zurückspiegelt. Es kann sich bei diesem Gegenstand um eine Gebäudemauer oder eine Mauerpartie, welche senkrecht zu der vom Fahrzeug reflektierten Strahlung verläuft, handeln. Häufiger handelt es sich bei dem reflektierenden Gegenstand um einen Triple-Spiegel, d.h. um eine Kombination von drei senkrecht zueinander angeordneten Flächen. Triple-Spiegel trifft man in der Praxis bei Brückenkonstruktionen mit Profilbalken, Garagen mit geöffneten Toren, besonderen Fenster- oder Fassadenkonstruktionen etc. an.
Im Fall einer Doppelreflektion können irrig erheblich überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt werden (OLG Celle, VRS 45, 462). Die sogenannte Knickstrahlreflektion führt ebenfalls zu erheblich verfälschten Ergebnissen (OLG Celle, DAR 63, 197).