Das Verkehrslexikon

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Radarmessverfahren - Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsverstöße - standardisiertes Messverfahren

Radarmessverfahren


Heutzutage werden die meisten Geschwindigkeitsverstöße sowie auch das vorwerfbare Einhalten des Mindestsicherheitsabstandes durch die Verwendung von Radargeräten festgestellt.


Die Geschwindigkeitsmessung aller Radargeräte beruht auf dem Dopplereffekt. Von der Antenne wird ein relativ eng gebündelter Radarstrahl unter einem Winkel von 22° zur Fahrbahnlängsrichtung ausgestrahlt. Fährt ein Fahrzeug in das Strahlungsfeld der Antenne, so wird von diesem ein Teil der Strahlung reflektiert und von der Antenne wieder empfangen. Durch die Reflektion des Radarstrahls an dem sich bewegenden Fahrzeug tritt aufgrund des Doppler-Effekts eine Frequenzänderung der Strahlung ein, deren Größe der Geschwindigkeit des Fahrzeugs proportional ist. Der Frequenz unterschied zwischen der ausgesandten und reflektierten Strahlung kann daher als Maß für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs herangezogen werden. Nach der Radarmessung wird ein sogenanntes Radarfoto gefertigt, dessen Auswertung durch Nachmessen zur Kontrolle der Meßwerte herangezogen werden kann. Dieses Foto oder ein weiteres Frontfoto dienen auch der Identifikation des Fahrzeugs.

Die Technik der Radarmessung ist von ständigem Fortschritt geprägt; so werden immer wieder neue Gerätetypen eingeführt, andere verschwinden vom Markt. Beispiele für verschiedene Geräte sind:

Leivtec XV3
MULTANOVA VR 3 FG/4 F
MULTANOVA VR 4 F
MULTANOVA VR 3 FG/4 F
MULTANOVA VR 5 F
MULTANOVA VR 6 F
TRAFFIPAX SPEEDOPHOT
TRAFFIPAX Micro-Speed 09
Speed-Control (Radarpistole)
ESO ES 3.0




Werden die Geräte exakt entsprechend den Bedienungsanleitungen von dafür geschulten Beamten bedient, spricht man von sog. standardisierten Messverfahren. Bei ihnen braucht der Tatrichter im Urteil nicht im einzelnen die Funktionsweise und eventuelle Zwischenberechnungen darzulegen, sondern es genügt die Mitteilung des angewandten Messverfahrens, sofern gegen die Richtigkeit der Messung keine substantiierten Einwendungen erhoben werden (siehe den Grundsatzbeschluss des BGH vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92 -
zur Anwendung standardisierter Messverfahren).




Gliederung:


- Allgemeines
- Fehlerquellen

- Sonstige Messmethoden und - geräte




Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsmessungen - standardisierte Messverfahren

Stichwörter zum Thema Abstandsverstöße

Messmethoden

Radarmessverfahren allgemein

Die verschiedenen Radargeräte

Grundsätze für alle Gerätetypen

Das Messgerät Eso ES3.0

Das Messgerät Traffipax Speedophot

Das Messgerät Leivtec XV3

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Fehlerquellen:


Geometrische Messfehler
Reflektionsfehlmessungen
Störungen durch externen Funk
Störungen durch externe Radar-Sender im X-Band
Rotationsfehlmessungen

Eichfehlergrenzen
Bedienungsfehler
Übertragungsfehler


Toleranzabzüge bei standardisierten Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen




AG Lübben v. 16.03.2010:
Fehlt bei der Dokumentation einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ESO ES 3.0 die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie, ist die Messung fehlerhaft und kann nicht verwertet werden.

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Sonstiges:


Lichtbildnachweis

Radarwarngeräte

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Sonstige Messmethoden und - geräte:


Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen

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