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OLG Naumburg Beschluss vom 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96 - Zur Rechtfertigung eines kurzfristigen Geschwindigkeitsverstoßes
OLG Naumburg v. 15.10.1996: Zur Rechtfertigung eines kurzfristigen Geschwindigkeitsverstoßes
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Das OLG Naumburg (Beschluss vom 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96) hat entschieden:
"Ein Geschwindigkeitsverstoß, der auf der BAB begangen wird, um die durch einen nahezu auf 2 m auffahrenden Lkw geschaffene Gefahr eines Auffahrunfalls zu beseitigen, kann gem. §§ 15, 16 OWiG gerechtfertigt sein, auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschritten wird."