Das Verkehrslexikon
OLG Düsseldorf Urteil vom 07.02.74 - 12 U 67/73 - Schadensteilung wegen gleich hoher auf beiden Seiten zu berücksichtigender Betriebsgefahr
OLG Düsseldorf v. 07.02.1974: Schadensteilung wegen gleich hoher auf beiden Seiten zu berücksichtigender Betriebsgefahr
Siehe auch Unfälle zwischen Überholer und vorausfahrendem Linksabbieger
Für Schadensteilung wegen gleich hoher auf beiden Seiten zu berücksichtigender Betriebsgefahr hat sich das OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.02.74 - 12 U 67/73) ausgesprochen:
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem nach links abbiegenden PKW und einem zum Überholen ansetzenden nachfolgenden PKW ist die durch den Überholvorgang hervorgerufene zusätzliche Gefährdung im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren ebenso hoch einzuschätzen wie das gesteigerte Risiko, das durch das Linksabbiegen begründet wird (i. A. an OLG Düsseldorf VOR StVO § 9 Nr. 62).