Das Verkehrslexikon

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Landgericht Kassel Urteil vom 17.04.1984 - 3 O 480/83 - Zur Haftungsverteilung beim Linksabbiegen ohne zweite Rückschau

LG Kassel v. 17.04.1984: Zur Haftungsverteilung beim Linksabbiegen ohne zweite Rückschau


Siehe auch Unfälle zwischen Überholer und vorausfahrendem Linksabbieger




Das Landgericht Kassel (Urteil vom 17.04.1984 - 3 O 480/83) hat entschieden:
Nach einem Zusammenstoß auf einer innerörtlichen Straße zwischen einem Pkw, dessen Fahrer ohne die zweite Rückschau nach links abbiegt, und einem Pkw, der trotz Überholverbots und Blinkens des Abbiegenden überholt, haftet der Überholende zu 2/3, der Abbiegende zu 1/3.