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„Am 17. Mai 2014 gegen 15.32 Uhr befuhr die Betroffene mit dem PKW, amtliches Kennzeichen: B-..., dessen Halter der Vater der Betroffenen, ..., zu jener Zeit war, die Straße Hallesches Ufer/Schöneberger Straße Richtung Westen in 10963 Berlin. Als sie den genannten Kreuzungsbereich passierte, beachtete sie zumindest aus Unachtsamkeit nicht die dort vorhandene und für sie maßgebliche Lichtzeichenanlage mit der Folge, dass sie die Haltelinie überfuhr, als die Rotlichtphase bereits 1,5 Sekunden für sie andauerte“.
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