Das Verkehrslexikon

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Ersatz von Verbringungskosten zur Lackiererei bei fiktiver Schadensabrechnung?

Können Verbringungs- / Überführungskosten von der Werkstatt in die Lackiererei auch fiktiv abgerechnet werden?


Da heutzutage die meisten Werkstätten nicht über eine eigene Lackiererei (entsprechendes gilt auch oft für Richtbänke) verfügen, muss bei einer Reparatur das Fahrzeug nach der Rohinstandsetzung zum Lackieren woandershin gebracht werden; hierfür entstehen zusätzliche Kosten, die vom Schädiger bei Reparaturdurchführung auch zu ersetzen sind. Fraglich ist diese Ersatzpflicht der sog. Verbringungskosten jedoch dann, wenn der Geschädigte die Reparaturdurchführung gar nicht nachweist, sondern fiktiv (aufgrund des SV-Gutachtens oder eines Kostenanschlags) abrechnet.


Siehe auch Verbringungs- / Überführungskosten (Lackiererei) und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung


Vielfach versagen die Gerichte dem Geschädigten in diesem Fall den Ersatz der Verbringungskosten; allerdings gibt es auch eine ganze Reihe von für den Geschädigten günstigen Urteilen.


Siehe Urteile zum Ersatz der fiktiven Verbringungskosten

und

Urteile gegen den Ersatz der fiktiven Verbringungskosten