1. | Wenn der Fahrer eines Sattelschleppers in einer Rechtskurve einen auf dem rechten Fahrstreifen neben ihm fahrenden Pkw abdrängt, haftet er für den entstehenden Schaden zu 80%. |
2. | Zu Lasten des Pkw-Fahrers ist nämlich mit einer Haftungsquote von 20% zu berücksichtigen, dass dieser damit hätte rechnen müssen, dass der Sattelzug in der Kurve besonders viel Platz brauchte, da ein solches Fahrzeug in der Mitte nicht einknickt. Ein besonders sorgfältiger Kraftfahrer hätte daher den Sattelzug vorgelassen und hatte sich nicht darauf verlassen, daß er in der Kurve wie ein Pkw in der Spur bleibt. |