Der im Bereich des Strafrechts in Bezug auf den Konsum von Cannabis zum Nachweis der "absoluten" Fahruntüchtigkeit entwickelte "Cannabis-Influence-Factor" (CIF) ist für das Zusatzelement des fehlenden Trennungsvermögens im Sinne von Nr 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht von Bedeutung. |